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Amazon Prime: Entscheidung von Handelsgericht Wien nach VKI-Klage gegen AGBs

20-02-2024, 10:54

Laut dem Handelsgericht Wien besteht bei den Vertragsbestimmungen des Mitgliedsprogramms Amazon Prime Anpassungsbedarf.

Die Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) bezieht sich auf 8 Klauseln von Amazon Prime, die Mitgliedsgebühren, Zahlungsmethoden und das Widerrufsrecht betreffen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, so der VKI in einer Aussendung am Dienstag.

Handelsgericht kritisiert undurchsichtige Präsentation von Informationen zu Kosten von Amazon Prime

"Amazon Prime" stellt eine Vielzahl von Services zur Verfügung, wie beispielsweise den kostenfreien schnellen Versand von Artikeln oder verschiedene digitale Dienste wie das Streamen von Filmen und Serien. Für die Teilnahme an diesem kostenpflichtigen Mitgliedsprogramm gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die als "Amazon-Prime-Teilnahmebedingungen" bezeichnet werden.

Das Gericht kritisiert insbesondere die Art und Weise, wie Informationen zu den Kosten des Service präsentiert werden. Diese werden als undurchsichtig und somit als rechtswidrig angesehen. Amazon Prime verweist auf Mitgliedsgebühren, verfügbare Mitgliedschaftsmodelle und die Laufzeiten des Prime-Services über einen Online-Link, der jedoch nicht direkt zu den Informationen führt, sondern zu einer "Hilfe- und Kundenserviceseite". Erst von dort aus ist es möglich, zur eigentlich versprochenen Seite zu gelangen.

Amazon Prime: Auch Kritik an Widerrufsrecht für Verbraucher

Nach Ansicht des Gerichts ist es für Verbraucher nicht zumutbar, die gesamte Hilfe- und Kundenservice-Seite durchzusuchen, um Informationen über verfügbare Mitgliedschaftsmodelle und Laufzeiten für den Abschluss des Mitgliedsprogramms zu finden. "Verweise auf aktuelle Preise dürfen nicht labyrinthartig strukturiert werden, sondern müssen einfach und nachvollziehbar eingesehen werden können", hielt Joachim Kogelmann, Jurist im VKI, dazu fest. "Es muss möglich sein, sich über wichtige Vertragsdetails wie Laufzeiten, Mitgliedschaftsmodelle oder Preise schnell und unkompliziert zu informieren, ohne sich in den Untiefen von Websites zu verirren."

Ein weiteres Thema betrifft das Widerrufsrecht der Verbraucher. Das Gericht sieht hier eine mögliche Irreführung. Denn Amazon Prime suggeriert, dass die Rücktrittserklärung an eine bestimmte Form gebunden ist, nämlich "auf die von Amazon vorgegebene Art und Weise". Das ist jedoch rechtlich nicht korrekt. Konkret bietet Amazon Prime den Mitgliedern verschiedene Möglichkeiten zur Änderung der Mitgliedseinstellungen an, wie zum Beispiel über den Bereich "Mein Konto", durch Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice oder durch das Übersenden eines Muster-Widerrufsformulars. Die Klausel hat das Potenzial, Verbraucher davon abzuhalten, ihre Mitgliedschaft zu widerrufen, wie in der Mitteilung des VKI festgestellt wurde.

(APA/Red)

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