Für den umfangreichen Amnesty-Bericht wurden Experten sowie Personen, die Sozialhilfe beziehen, von den Autoren der Studie befragt. Insbesondere bei gefährdeten Gruppen wurden Mängel festgestellt.
Für den umfangreichen Amnesty-Bericht wurden Experten sowie Personen, die Sozialhilfe beziehen, von den Autoren der Studie befragt. Insbesondere bei gefährdeten Gruppen wurden Mängel festgestellt.
Ein Problem besteht beispielsweise darin, dass Behinderte ihre Eltern verklagen müssen, um Anspruch auf Sozialhilfe zu haben. Das Gleiche gilt für ehemalige Partner nach Trennungen, vorausgesetzt, dass die Erfüllung der Forderungen realistisch ist. Zusätzlich zur unangenehmen Situation müssen die betroffenen Personen auch die finanziellen Verhältnisse ihrer Angehörigen offenlegen, sofern sie im selben Haushalt leben. Dies kann zu Spannungen und Abhängigkeiten in einer bereits belasteten Situation führen.
Eine weitere Gruppe, der besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird, sind Personen mit subsidiärem Schutzstatus. Im Gegensatz zu Asylberechtigten haben sie keinen Zugang zur Sozialhilfe, sondern erhalten lediglich die weniger umfangreiche Grundversorgung. Ebenfalls keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben Nicht-österreichische Staatsangehörige, die sich weniger als fünf Jahre legal und dauerhaft in Österreich aufhalten. Amnesty International warnt davor, dass dies dazu führen könnte, dass sie prekäre oder ausbeuterische Arbeit annehmen müssen. Auch sprachlich sind vor allem Menschen mit nicht-deutscher Muttersprache stark gefordert. Die Anträge, die für den Bezug eingebracht werden müssen, sind laut dem Bericht nicht nur zu umfangreich, sondern oft zudem schwer verständlich, selbst für Sozialarbeiter.
Laut einer Studie von Amnesty aus dem Jahr 2020 verzichten etwa 30 Prozent der Haushalte in Wien, die anspruchsberechtigt sind, auf staatliche Unterstützung. Dies geschieht, obwohl sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Es wird vermutet, dass sich diese Zahl seitdem weiter erhöht hat. Darüber hinaus berichten viele Empfänger, dass es keine angemessene Beratung gegeben habe.
Nachdem Amnesty International durch den Bericht neue Erkenntnisse gewonnen hat und im Vorfeld der österreichischen Nationalratswahlen, fordert die Organisation nun von der Politik, dass "Armut in Österreich als menschenrechtliches Problem anzuerkennen, das es zu lösen gilt", wie Ronya Alev, die Leiterin der Studie, in einer Aussendung betont. Dies würde auch bedeuten, dass das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz überarbeitet und die bestehenden Zugangsbeschränkungen aufgehoben werden müssten.
Das Ziel besteht darin, Mindestsätze für die Sozialhilfe einzuführen, ähnlich wie zuvor bei der Mindestsicherung. Allerdings wird das neue System, das von der ÖVP und der FPÖ eingeführt wurde, immer noch nicht in drei Bundesländern vollständig umgesetzt: Wien, Tirol und dem Burgenland. In diesen Bundesländern ist es möglich, durch zusätzliche Beihilfen den Maximalbetrag von 1.156 Euro für Ein-Personen-Haushalte zu überschreiten.
(APA/Red)