Die "finale Prüfung" des Antrags auf Zuerkennung der Kronzeugenregelung ist momentan im Gange, berichtete die "Presse".
Die Entscheidung über den Kronzeugenstatus des früheren Vorstands der Staatsholding ÖBAG Thomas Schmid rückt näher. Wie die "Presse" am Montag berichtete, läuft derzeit die "finale Prüfung" des Antrags auf Zuerkennung der Kronzeugenregelung. Im Zuge dessen hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) von Schmid die Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse gefordert.
Die persönlichen Lebensumstände Schmids seien "von Bedeutung für die Art der in Betracht kommenden Diversion", sollte dem Antrag auf die Zuerkennung des Kronzeugenstatus stattgegeben werden, heißt es in einer Note der WKStA an Schmids Anwalt, Roland Kier. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse seien auch bereits offengelegt worden, erklärte Kier gegenüber dem "Ö1"-Mittagsjournal.
Der ehemalige Generalsekretär im Finanzministerium hatte vor der WKStA in mehreren Einvernahmen ein umfassendes Geständnis abgelegt und dabei sich sowie prominente ÖVP-Vertreter - darunter Ex-Kanzler Sebastian Kurz - in mehreren Causen schwer belastet. Schmid strebt den Kronzeugenstatus an. Sollte ihm dieser zuerkannt werden, würde er nicht angeklagt und es stattdessen zu einer Diversion kommen. Eine mögliche Geldbuße wird nach den Vermögensverhältnissen berechnet.