Die Brutto-Mindestgehälter werden im Jahr 2024 um 7,8 Prozent erhöht, während die IST-Gehaltssumme um 7,25 Prozent steigt, wobei ein Mindestbetrag von 175 Euro festgelegt wurde. Die Vereinbarung gilt rückwirkend ab Jahresbeginn.
Die Brutto-Mindestgehälter werden im Jahr 2024 um 7,8 Prozent erhöht, während die IST-Gehaltssumme um 7,25 Prozent steigt, wobei ein Mindestbetrag von 175 Euro festgelegt wurde. Die Vereinbarung gilt rückwirkend ab Jahresbeginn.
Für das Jahr 2025 wurde eine Erhöhung der IST-Gehaltssumme um 0,65 Prozent und der Mindestgehälter um 0,15 Prozent über der Jahresinflation vereinbart. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bezeichneten die außergewöhnlich langwierigen Verhandlungen als "tragfähigen Kompromiss unter sehr schwierigen Rahmenbedingungen". Grundlage der Verhandlungen war die durchschnittliche Jahresinflation des vergangenen Jahres von 7,8 Prozent.
(APA/Red)