Im zweiten Rechtsgang wurde der Kabarettist Florian Scheuba für schuldig befunden, Bundeskriminalamt-Direktor Andreas Holzer übler Nachrede zu betreiben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In einer Kolumne für den "Standard" hatte Florian Scheuba Andreas Holzer vorgeworfen, untätig in Bezug auf die Ermittlungen zum Ibiza-Video zu sein. Das Gericht verurteilte Scheuba zur Zahlung von 7.000 Euro, wobei die Hälfte dieser Summe unbedingt gezahlt werden muss.
Im Juni 2022 wurde Scheuba zunächst vom Landesgericht für Strafsachen freigesprochen. Holzer, der ehemalige Leiter der "Soko Tape", legte jedoch erfolgreich Rechtsmittel dagegen ein. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien folgte seiner Berufung, hob das angefochtene Urteil vollständig auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück an das Erstgericht.
Scheuba hatte im September 2021 im "Standard" behauptet, Holzer sei schon im März 2015 "von den künftigen Videoproduzenten diverses Belastungsmaterial über HC Strache vorgelegt worden, unter anderem Fotos der prall gefüllten Bargeldtasche in Straches Kofferraum". Holzer habe dazu nur einen "unvollständigen Aktenvermerk" angelegt, was Scheuba als "rätselhafte Untätigkeit" und "folgenschwere Arbeitsverweigerung" bezeichnete.