Wegen langfristiger Verträge sind vorübergehend nicht genutzte Asyl-Quartiere mit erheblichen Kosten verbunden.
Laut einer Anfragebeantwortung des Innenministeriums an NEOS-Mandatarin Stephanie Krisper wurden seit Ende 202 insgesamt rund 2,5 Millionen Euro dafür aufgewendet. Allein für die Einrichtung in Schiefling wurden etwa 386.000 Euro ausgegeben. Insgesamt wurden seit der Flüchtlingskrise im Jahr 2015 ungefähr 13,5 Millionen Euro für stillgelegte Quartiere aufgewendet.
Krisper ärgert sich immer noch über das Missmanagement in der Grundversorgung, bei dem unglaublich viel Geld verschwendet wird. Der Rechnungshof hat deutlich gemacht, was die Regierung tun muss - nämlich zusammen mit den Bundesländern ein umfassendes Konzept entwickeln, um eine effektive und wirtschaftliche Vorgehensweise bei der Unterbringung und Betreuung von Asylwerbenden sicherzustellen. Die Kosten, die am meisten ins Gewicht fallen, sind hauptsächlich die Mietkosten. In den letzten drei Jahren beliefen sie sich auf rund 2,3 Millionen Euro, dazu kamen noch etwa 245.000 Euro für Betriebskosten. Die Betreuungseinrichtung in Schiefling war neben den Einrichtungen am Wörthersee mit etwa 345.000 Euro und in Korneuburg mit fast 334.000 Euro besonders kostspielig.
Es ist zu beachten, dass die Einrichtungen nicht kontinuierlich außer Betrieb waren oder bei einigen bereits Verträge gekündigt wurden. Anfang Dezember waren von den Einrichtungen, die trotz Inaktivität weiterhin Kosten verursachten, nur die Einrichtungen in Leoben und Frankenburg stillgelegt. Die Kosten, die angefallen sind, waren in letzter Zeit nicht mehr besonders hoch. Im vergangenen Jahr beliefen sie sich auf etwa 143.000 Euro. Im Jahr 2022, dem bisher letzten Jahr einer intensiven Flüchtlingsbewegung, wurde übrigens kaum eine der Einrichtungen geschlossen. Tatsächlich war nur die Betreuungsstelle in Schiefling stillgelegt, was dazu führte, dass sie in Kärnten die höchsten Kosten verursachte.
In einem Bericht, der Anfang 2022 veröffentlicht wurde, kritisierte der Rechnungshof das Innenministerium dafür, dass es zu langfristige Verträge für Asyl-Quartiere abgeschlossen hat. Das Innenministerium führte die Entscheidung auf die große Flüchtlingsbewegung im Jahr 2015 zurück. In Anbetracht der anhaltenden Migrationsströme und um Obdachlosigkeit zu vermeiden, war es von höchster Priorität, so schnell wie möglich zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten im Bereich der Bundesbetreuung zu schaffen.
Der Rechnungshof hat jedoch darauf hingewiesen, dass bestimmte Mietverträge eine Bindungsdauer von bis zu 15 Jahren haben. Aufgrund langer Kündigungsfristen sind die Möglichkeiten, flexibel auf sich verändernde Rahmenbedingungen zu reagieren, zusätzlich eingeschränkt. Laut dem Bericht sind dem Bund bis Ende 202 Kosten von über elf Millionen Euro für stillgelegte Betreuungseinrichtungen entstanden. Die Anfragebeantwortung zeigt, dass seitdem weitere 2,5 Millionen Euro hinzugekommen sind.