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20-Jähriger nach Serie von Sexualdelikten in Wiener Bezirken verurteilt

8-02-2024, 14:55

Ein 20-Jähriger wurde in St. Pölten nach einer Serie von Sexualdelikten in Wien zu einer zweieinhalb-jährigen teilbedingten Haftstrafe verurteilt.

Ein Gutachter stellte fest, dass der 20-jährige Angeklagte an einer Sexualpräferenzstörung leidet. Der Mann, der größtenteils geständig war, wurde rechtskräftig wegen Vergewaltigung, geschlechtlicher Nötigung und sexueller Belästigung für schuldig befunden. Da er bereits zwei Drittel der zehnmonatigen unbedingten Haftstrafe verbüßt hatte, wurde er nach der Verkündung des Urteils bedingt entlassen.

20-Jähriger soll in mehrern Bezirken in Wien Frauen belästigt haben

Die Anklagevertreterin bezeichnete die Vorwürfe als den "Albtraum jedes jungen Mädchens, jeder Frau, jedes Vaters und jeder Mutter". Der damals 19-jährige Angeklagte soll von Mai bis Ende Juni 2023 in den Wiener Bezirken Wieden und Margareten Opfer im Alter von 17 bis 73 Jahren belästigt haben, indem er ihnen unter den Rock oder das Kleid gegriffen oder sich vor ihnen entblößt hat. Laut der Staatsanwältin hat der Angeklagte "wahllos Mädchen und Frauen von hinten attackiert" und im Genitalbereich berührt, in den meisten Fällen, während sie nach dem Heimkommen ihren Wohnungsschlüssel suchten. Einige der Opfer sind nach dem Übergriff traumatisiert, wie es heißt.

Angeklagter ist seit sieben Monaten in Behandlung

Laut einem Expertengutachten wurde bestätigt, dass der Angeklagte bei vollem Verstand ist. Die Anwältin betonte, dass ihr Mandant, ein Schüler aus einer wohlhabenden Familie, "kein Monster" sei. Der Beschuldigte, der aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurde, äußerte sich zu der von Sachverständigen Peter Hofmann diagnostizierten Störung: "Ich weiß, dass ich in dieser Hinsicht ein Problem habe." Die Kombination aus Drogenkonsum, Stimulanzien und einer "schwierigen Lebensphase" habe zu den Straftaten geführt und ihn dazu "verleitet, Frauen aufs Gesäß zu greifen". Der 20-Jährige befindet sich seit sieben Monaten in psychotherapeutischer Behandlung.

20-Jähriger bestreitet Vergewaltigung

Laut Anklage ereignete sich am 12. Mai der erste Vorfall, bei dem es zu einer Vergewaltigung kam. Der Angeklagte leugnete jedoch jegliche Schuld. Er gab an, sich dem Opfer an einer Eingangstür genähert zu haben, indem er ihm "von hinten den Mund zugehalten" und unter dem Rock berührt habe. Als die Frau zu schreien begann, sei er geflohen. Die Aufzeichnung des Verhörs des Opfers wurde nicht öffentlich gezeigt.

21 Frauen meldeten sich nach Festnahme von 20-Jährigem bei Polizei

Am 30. Juni wurde die Serie beendet, als der Jugendliche von der Polizei bei einer Tatüberraschung erwischt wurde. Der Beschuldigte wird bezichtigt, bei seiner Festnahme Widerstand geleistet zu haben und einen Polizeibeamten in zivil zu verletzen, indem er ihn mit einem Schlüssel attackiert hat. Bei einer Durchsuchung des Hauses wurde ein Schlagring entdeckt, weshalb der 20-Jährige auch nach dem Waffengesetz verurteilt wurde.

Nachdem der junge Mann festgenommen wurde, suchte die Landespolizeidirektion nach weiteren Opfern und veröffentlichte ein Foto von ihm. Insgesamt meldeten sich 21 Frauen bei den Behörden. Aufgrund der persönlichen Beziehung einer Justizbediensteten zu einem der Opfer wurde das Verfahren wegen möglicher Voreingenommenheit an die Behörden in St. Pölten übergeben.

20-Jähriger erhielt Anweisung zu einer psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung

Im Abschlussplädoyer gab der Angeklagte zu Protokoll, dass sein Handeln "absolut falsch" gewesen sei. Er äußerte sein Bedauern gegenüber den Opfern und ersuchte das Gericht um eine Möglichkeit zur Rehabilitation.

Das Landesgericht verhängte neben der Strafe die Anweisung zu einer psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung. Es wurde auch Bewährungshilfe angeordnet. In zwei Fällen wurde aus Mangel an Beweisen ein Freispruch verkündet. Während der Schöffenverhandlung wurden mehreren Opfern Geld als Wiedergutmachung übergeben. Darüber hinaus erhielten vier Frauen insgesamt 3.900 Euro zugesprochen.

(APA/Red)

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