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Volksanwaltschaft deckt auf: Pflegeheime verweigern Bewohnern assistierten Suizid

3-02-2024, 15:38

Bei unangekündigten Besuchen in Pflegeheimen hat die Volksanwaltschaft festgestellt, dass mehrere Pflegeheimbetreiber ihren Bewohnern durch Hausordnungen verbieten, den assistierten Suizid in Anspruch zu nehmen. Dies wurde vom Nachrichtenmagazin "profil" am Samstag berichtet.

Sollten Bewohner dabei erwischt werden, Vorbereitungen zur Sterbehilfe zu treffen, drohen ihnen die betroffenen Betreiber der Pflegeheime mit der Kündigung des Heimvertrages. Einigen Heimträgern ist es möglicherweise auch untersagt, die Bewohner auf Anfrage über die rechtlichen Möglichkeiten zu beraten. Das Dokument enthält keine konkreten Informationen über die betroffenen Einrichtungen, aber laut "profil" gibt es Hinweise darauf, dass es sich um Einrichtungen mit religiöser Bindung handeln könnte.

Menschenrechtsbeirat: Heimordnung von Pflegeheimen zur Untersagung von assistiertem Suizid "nichtig"

Die Volksanwaltschaft beauftragte ihren Menschenrechtsbeirat jedenfalls mit einem Gutachten. Das Expertengremium kommt in dem Dokument von Dezember 2023 zu dem Schluss, dass "das Sterbeverfügungsgesetz den Betreibern von Alten- und Pflegeeinrichtungen zwar keine Mitwirkungspflicht (iS von aktiven Hilfeleistungspflichten), jedoch Duldungspflichten bezüglich der im Gesetz verankerten Rechte auferlegt". Bewohner, die einen Sterbewunsch äußern, "müssen sich dazu austauschen und informieren können, sie müssen die im Hinblick auf das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben verankerten Rechte und Hilfeleistungen auch in der Einrichtung, in der sie wohnen, wahrnehmen können".

Die Passagen in den Heimordnungen, die Sterbehilfe untersagen, sind aus Sicht des Menschenrechtsbeirats "nichtig": "Betreibern von Einrichtungen steht es nicht frei, die Ausübung bzw. Wahrnehmung eines Menschenrechtes (der Sterbehilfe, Anm.) in ihren Räumlichkeiten vertraglich zu untersagen, bzw. mit der Kündigung zu drohen. Vertragliche Ansprüche haben ihre Grenzen, wo sie die Selbstbestimmungsfähigkeit einer Vertragspartei durch unzumutbare Einschränkungen negieren." Der Menschenrechtsbeirat hält es außerdem für "nicht zulässig", wenn Heimbetreiber ihrem Pflegepersonal verbieten, die Bewohner über die Möglichkeit des assistierten Suizids aufzuklären. Denn die Klienten seien "mangels Mobilität darauf angewiesen, sämtliche Informationen direkt in der Einrichtung zu erhalten".

Volksanwalt Achitz fordert Pflegeheime auf Recht auf assistierten Suizid "anzuerkennen"

In einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber "profil" forderte Volksanwalt Achitz die Heimbetreiber auf, "die im Sterbeverfügungsgesetz vorgesehene Möglichkeit des straflosen assistierten Suizids aus Respekt vor der freien Entscheidung der Bewohnerinnen und Bewohner zu akzeptieren". Er werde "die Träger der Alten- und Pflegeheime informieren, in denen wir bei der Präventiven Menschenrechtskontrolle Probleme festgestellt haben".

Laut Gesetz können dauerhaft schwer oder unheilbar Kranke, die Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen wollen, eine Sterbeverfügung errichten. Dafür sind Aufklärungsgespräche mit Ärzten verpflichtend. Zwei Mediziner müssen unabhängig voneinander bestätigen, dass die sterbewillige Person entscheidungsfähig ist und freiwillig aus dem Leben scheiden möchte, einer davon muss über eine palliativmedizinische Ausbildung verfügen. Die Errichtung der Sterbeverfügung erfolgt durch einen Notar.

(APA/Red)

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