In Leoben endete in der Nacht auf Freitag ein Prozess gegen drei Männer, die in Verbindung mit einem Sprengsatz, der 2010 bei einer Flüchtlingsunterkunft in Graz explodierte, standen, größtenteils mit Freisprüchen.
Der heute 29-jährige Angeklagte hatte zunächst ein Geständnis abgelegt, dieses aber später zurückgezogen. Die Geschworenen fanden, dass keinem der drei die Schuld an der Detonation nachgewiesen werden konnte. Jedoch erhielten zwei der Männer Strafen aufgrund nationalsozialistischer Wiederbetätigung.
Freisprüche: Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Die Geschworenen urteilten, dass keiner der Angeklagten gemäß Paragraf 3f des Strafgesetzbuchs schuldig ist. Zwei von ihnen wurden jedoch aufgrund von Paragraf 3g, der nationalsozialistische Wiederbetätigung unter Strafe stellt, verurteilt. Die Verurteilungen bezogen sich auf Tätowierungen mit verbotenen Symbolen. Der 29-Jährige erhielt eine bedingte Haftstrafe von 15 Monaten, ein weiterer Angeklagter zwei Jahre bedingt. Der dritte Angeklagte wurde freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft keine Stellungnahme abgegeben hat.
Am 11. September 2010 ereignete sich gegen 1.40 Uhr eine Explosion am Eingang eines Flüchtlingsheims in Graz. 35 Bewohner und eine Betreuerin wurden dadurch aus dem Schlaf gerissen. Ein 49-jähriger Georgier stürzte und verletzte sich leicht, als er nach dem Rechten sehen wollte. Obwohl keine weiteren Verletzungen zu verzeichnen waren, hätte der rohr- oder dosenförmige Sprengkörper, der Schwarzpulver enthielt, laut Ermittlungen schwere Verletzungen verursachen können.
Ermittlungen führten 13 Jahre lang zu keinen konkreten Verdächtigen
Die Ermittlungen führten 13 Jahre lang zu keinen konkreten Verdächtigen. Erst ein Zeuge in einem anderen Fall identifizierte den 29-Jährigen auf Fotos. Bei einer Befragung durch das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung legte dieser ein Geständnis ab. Vor Gericht erklärte er jedoch, unter Druck gestanden und geglaubt zu haben, seine Unschuld beweisen zu müssen. Da er kein Alibi hatte, gestand er die Tat.
Der gebürtige Niederösterreicher zog am ersten Prozesstag sein Geständnis zurück und behauptete, nicht einmal am Tatort gewesen zu sein. Er widerrief auch seine Aussagen über die Beteiligung der anderen beiden Männer. Im Laufe des Prozesses geriet der 29-Jährige jedoch in Widersprüche. Die Anklage gegen die Männer umfasste auch nationalsozialistische Wiederbetätigung. Einer der Angeklagten trug beispielsweise ein Tattoo der Schwarzen Sonne, ein verbotenes Symbol, öffentlich bei Kämpfen zur Schau. Die Staatsanwaltschaft hatte die Anklage gegen einen der drei Männer wegen dieses Tattoos erst kürzlich erweitert.
Die Richterin Sabine Anzenberger ließ seit Prozessbeginn im Dezember weitere Ermittlungen durchführen, jedoch konnte ein kriminaltechnisches Gutachten aufgrund fehlender Originalbilder der Überwachungskamera nicht erstellt werden. "Das LVT konnte diese nicht zur Verfügung stellen", sagte Anzenberger. Ein Größenabgleich mit einer Bank im Hintergrund, die als Referenz dienen sollte, war ebenfalls nicht möglich, da diese mittlerweile abgerissen wurde. Ein Originaltonträger ist laut der Richterin beim LVT unauffindbar.