Nach Angaben von Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) wird mit der Novelle des Altlastensanierungsgesetzes insbesondere die Finanzierung von Bodenschutzmaßnahmen erleichtert.
Nach Angaben von Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) wird mit der Novelle des Altlastensanierungsgesetzes insbesondere die Finanzierung von Bodenschutzmaßnahmen erleichtert.
Zukünftig sollen Untersuchungen und Aufbereitungsmaßnahmen auf brachliegenden und verunreinigten Industrieflächen auch dann aus den Mitteln der Altlastenbeiträge finanziert werden können, wenn diese gemäß dem Gesetz nicht als Altlasten gelten. Dadurch wird die Wiederverwendung von bereits genutzten Flächen erleichtert. Durch einfache Maßnahmen können oft Verschmutzungen von Flächen entfernt werden, insbesondere wenn die Kontamination nicht ausreicht, um die Fläche als Altlast einzustufen. "Denn je häufiger wir bereits genutzte Flächen wiederverwenden, desto weniger neuer Boden wird zerstört", betonte Gewessler. Neben den Bodenschutzaspekten führt das Altlastensanierungsgesetz mit einer digitalen Datenbank auch zu mehr Transparenz.
(APA/Red)