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EU-Einigung zu Kennzeichnung bei Honig

31-01-2024, 08:17

Künftig muss das Herkunftsland von Honig deutlich auf den Verpackungen erkennbar sein, dies wurde von den Unterhändlern der EU-Staaten und des Europaparlaments in der Nacht auf Mittwoch vereinbart, wie aus den Angaben des Parlaments und der EU-Staaten hervorgeht.

Bislang war lediglich die Angabe erforderlich, ob der Honig aus der EU stammt oder nicht. Zukünftig muss auch der Anteil des Honigs aus den jeweiligen Ländern angegeben werden. Bevor die Regeln in Kraft treten können, müssen Parlament und EU-Staaten sie noch formell absegnen. Das gilt als Formsache.

Anteil von jeweiligem Staat soll auf Verpackung von Honig

Die EU-Staaten betonten, dass einzelne Länder entscheiden könnten, dass die Verpflichtung zur Angabe des Prozentsatzes auf dem Etikett nur für die vier größten Anteile gilt. Zudem gebe es eine Ausnahme bei Verpackungen von weniger als 30 Gramm. Hier könnten die Namen der Ursprungsländer auch durch einen Code abgekürzt werden.

Neue Regeln auch für Säfte und Marmeladen

Zudem soll es künftig neue Regeln für Säfte und Marmeladen geben. Säfte dürfen den Angaben zufolge künftig als "zuckerreduziert" gekennzeichnet werden, wenn mindestens 30 Prozent des natürlich vorkommenden Zuckers entfernt wurden. Dabei dürfen aber keine Süßungsmittel verwendet werden. Für ein Kilogramm Konfitüren müssen künftig mindestens 450 Gramm Obst verwendet werden.

(APA/Red)

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