Ursprünglich war die Aktion des VKI für Kunden der Bank Austria und der Erste Bank gedacht, doch nun können auch Kunden des Sparkassensektors teilnehmen.
Ursprünglich war die Aktion des VKI für Kunden der Bank Austria und der Erste Bank gedacht, doch nun können auch Kunden des Sparkassensektors teilnehmen.
Es handelt sich um Provisionen, die Banken von Kapitalgesellschaften erhalten, wenn sie Fondsprodukte verkaufen. Diese sogenannten Kick-Back-Zahlungen müssen von den Banken offengelegt werden. Gemäß dem Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 1996) sind solche Provisionen vorgesehen. Seit 2007 müssen diese Provisionen aufgrund einer Gesetzesänderung zusätzlich zur Verbesserung der Dienstleistungsqualität verwendet werden, berichtet der Verein für Konsumenteninformation (VKI).
Laut dem Verein gab es jedoch erst ab 2018 eine angemessene Offenlegung und Qualitätsverbesserung. Der VKI ist daher der Auffassung, dass die von den Banken eingezogenen Provisionen vor Ende 2017 an die Kunden zurückgezahlt werden sollten. Die Höhe dieser Bestandsprovisionen hängt vom investierten Fondsvermögen ab und beträgt ungefähr ,8 Prozent des Fondsvermögens pro Investitionsjahr, erklärt der VKI.
(APA/Red)