Der Angeklagte hatte gegen die Strafhöhe berufen, "die Verantwortung für den Mord" übernahm er am OLG erneut.
Der Angeklagte hatte gegen die Strafhöhe berufen, "die Verantwortung für den Mord" übernahm er am OLG erneut.
Die Verteidigung berief gegen die "drakonische Strafe" des Landesgerichts Steyr mit der Begründung, dass das umfassende Geständnis von Beginn an sowie die Unbescholtenheit und der ordentliche Lebenswandel des Mandanten nicht entsprechend gewürdigt worden wären. Er wollte daher am OLG eine "zeitlich begrenzte Strafe" erwirken, auch deshalb, weil das Tatmotiv "übertriebene Empathie für die Schwester" nicht so "verwerflich" sei.
Auch der Richtersenat am OLG kam zu der Überzeugung, dass eine auf 20 Jahre begrenzte Strafe wegen der von der Verteidigung angeführten Milderungsgründe tat- und schuldangemessen sei. Die Oberstaatsanwaltschaft hatte hingegen keinerlei "Spielraum" beim Strafausmaß gesehen. Denn wie schon im erstinstanzlichen Urteil angeführt, sprach auch sie von einer "Hinrichtung", die "entsprechend streng" geahndet werden müsse.
In der Nacht auf den 5. März 2023 fuhr der damals noch 37-Jährige angetrunken zu seinem Ex-Schwager und läutete an der Haustür. Dieser öffnete, es gelang ihm aber gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin die Tür wieder zu schließen. Der Verdächtige feuerte mit der Waffe in das Glaselement der Türe und kam so ins Haus. Dort gab er zwei tödliche Schüsse auf das Opfer ab, ging ins Kinderzimmer, holte seinen zwölfjährigen Neffen und zwang diesen, seinen toten Vater anzusehen. Danach flüchtete er mit seinem Pkw nach Hause, wo er später festgenommen wurde.
Als Motiv nannte er, er habe seine Nichte und seinen Neffen - die Kinder der Schwester und des 43-jährigen Opfers -, die Jahre nach der Scheidung 2017 zum Vater gezogen waren, weg holen wollen. Der jahrelange Sorgerechtsstreit der Schwester habe an ihm genagt. "Ich habe gesehen, wie meine Schwester unter ihm leidet", der Ex-Schwager sei ein "Narzisst mit pathologischen Eigenschaften" gewesen, hatte er vor Gericht in Steyr erklärt.
(APA/Red)