Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weitere Ermittlungen, unter anderem nach dem Verbotsgesetz, sind im Gange, da bei einer Hausdurchsuchung NS-Devotionalien gefunden wurden.
Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weitere Ermittlungen, unter anderem nach dem Verbotsgesetz, sind im Gange, da bei einer Hausdurchsuchung NS-Devotionalien gefunden wurden.
Die Durchsuchung seines Hauses in Ansfelden (Bezirk Linz-Land) im Herbst des Vorjahres offenbarte erschütternde Zustände: Die Hunde waren in winzigen Zwingern eingesperrt, ohne Licht, inmitten von Kot. Sie waren unterernährt, ängstlich und wiesen Bisswunden auf. Der Staatsanwalt beschrieb detailliert die grausamen Bedingungen vor Ort.
Neben den Hunden entdeckten die Behörden auch große Mengen an Drogen und Waffen. Über fünf Kilogramm Amphetamin, mehr als 100 Gramm Kokain, Ecstasy-Tabletten sowie zahlreiche Waffen, darunter Langwaffen, Pistolen und eine Pumpgun, wurden sichergestellt. Hinzu kamen 112 gefälschte 20-Euro-Banknoten sowie gestohlene Dokumente und Kfz-Kennzeichen.
Gegen den Angeklagten, der eine Vorstrafe wegen Wiederbetätigung hat und vom Landesgericht Wels zuvor zu 24 Monaten bedingter Haft verurteilt wurde, laufen noch Ermittlungen nach dem Verbotsgesetz. Im aktuellen Verfahren wurde er für Verstöße gegen das Suchtmittel- und das Waffengesetz, Tierquälerei, Besitz von Falschgeld und Urkundenunterdrückung schuldig gesprochen. Der Mann gestand die Taten und gab an, seit drei Jahren keiner Arbeit nachzugehen.
Das Gericht berücksichtigte bei der Urteilsfindung sowohl die Schwere der Tierquälerei als auch die Bewaffnung des Angeklagten. Er wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt, wovon 16 Monate bedingt sind. Die Probezeit für eine frühere Verurteilung wurde auf fünf Jahre verlängert.
Die Pfotenhilfe Lochen und das Wiener Tierschutzhaus, die sich um die Hunde kümmerten, forderten Schadensersatz, wurden jedoch auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Jürgen Stadler von der Pfotenhilfe betonte, dass die Hunde zwar zu Menschen friedlich seien, aber aufgrund ihrer Vorgeschichte nur einzeln vermittelt werden könnten. Nach dem Urteil äußerte die Pfotenhilfe Unzufriedenheit über das als zu mild empfundene Urteil und kündigte Berufung an.
(APA/Red)