Der österreichische Minister für Tierschutz und Konsumentenschutz, Johannes Rauch von den Grünen, hat sich für eine Verkürzung der Übergangsfrist zur Abschaffung von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung ausgesprochen.
Das ursprünglich bis 2040 angesetzte Verbot dieser Haltungsform wurde vom Verfassungsgerichtshof Anfang Januar als unzureichend und nicht sachlich gerechtfertigt beurteilt. Daraufhin wurde dem Gesetzgeber eine Frist bis Juni 2025 gesetzt, um eine neue Regelung zu finden.
Laut Rauch soll das Verbot von unstrukturierten Vollspaltenböden bereits ab 2030 in Kraft treten. Um die Umstellung für die Betriebe zu erleichtern, plant der Minister eine Erhöhung der Fördermittel. Gleichzeitig soll eine Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie eingeführt werden, um österreichisches Fleisch für die Konsumenten erkennbar zu machen.
Der Minister drängte in diesem Zusammenhang auf eine schnelle Einigung mit dem Koalitionspartner ÖVP, um den Bäuerinnen und Bauern Planungssicherheit zu bieten. Sein Drei-Punkte-Plan umfasst die beschleunigte Beendigung der unstrukturierten Vollspaltenböden bis 2030, eine massive Erhöhung der Umstiegsförderungen und die Einführung einer Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie. Diese Maßnahmen sollen nicht nur den Tierschutz fördern, sondern auch die Qualität und Herkunft des österreichischen Fleisches hervorheben. Der letzte Punkt, die Herkunftskennzeichnung, ist allerdings innerhalb der ÖVP umstritten.