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Josef F. wird bedingt in Normalvollzug verlegt

25-01-2024, 09:21

Josef F., der im Inzestfall von Amstetten lebenslang verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wurde, ist bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen worden.

Laut Verteidigerin Astrid Wagner ist die Entscheidung nicht rechtskräftig. Vorangegangen war eine nicht öffentliche, aber von Medieninteresse begleitete Anhörung durch einen Dreiersenat am Landesgericht Krems. Der 88-Jährige bleibt bis zur Rechtskraft im aktuellen Setting.

Inzestfall Amstetten: Josef F. bedingt aus Maßnahmenvollzug entlassen

Bedingt ist die Entlassung in den Normalvollzug auf zehn Jahre. Nachweisen muss Josef F. eine regelmäßige Psychotherapie. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, da der Anhörung kein Vertreter der Staatsanwaltschaft beiwohnte. Die Anklagebehörde hat laut Gerichtsangaben nun 14 Tage Zeit, um Rechtsmittel anzumelden. Möglich ist eine Beschwerde an das Oberlandesgericht Wien. Wagner sprach indes von einem "Teilerfolg", ihr Mandant sei "sehr gerührt".

Befunden wurde am Donnerstag auch über eine generelle bedingte Entlassung. Dieser Schritt wurde aber aus generalpräventiven Gründen abgelehnt, hieß es vom Gericht.

Anwältin will sich weiter für Freiheit von Josef F. einsetzen

Zunächst war grundsätzlich nicht damit gerechnet worden, dass bereits am Donnerstag eine Entscheidung über die Haftfrage fallen würde. Ein späterer schriftlicher Beschluss war seitens des Gerichts angekündigt worden. Eine mündliche Bekanntgabe, die letztlich auch erfolgte, wurde dann aber von Wagner Donnerstagfrüh in einem Medienstatement dezidiert angekündigt. Auch Josef F. - der nun anders heißt - rechne bereits mit der Verlegung in den Normalvollzug, sagte die Juristin vor Journalisten.

Für den 88-Jährigen bedeutet die nunmehrige Entscheidung des Kremser Dreiersenats, dass er zwar in den Normalvollzug kommen soll, derzeit und bis zur Rechtskraft des Beschlusses aber in der Justizanstalt Stein im Maßnahmenvollzug bleibt. Wagner will sich weiterhin für eine generelle bedingte Entlassung, also den Schritt in die Freiheit für Josef F., einsetzen. Entsprechende Anträge möchte sie in Zukunft stellen.

Urteil ist nicht rechtskräftig

Gestützt sein dürfte die bedingte und nicht rechtskräftige Verlegung in den Normalvollzug auf einem psychiatrischen Gutachten der Sachverständigen Heidi Kastner, das Josef F. u.a. aufgrund von Demenz attestiert, dass die Unterbringungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen.

(APA/Red)

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