Laut BLRH-Direktor René Wenk fehlte bei der Martin Flugrettung GmbH, dem ursprünglichen Zuschlagsempfänger, die notwendige luftfahrtrechtliche Genehmigung. Die Prüfung wurde auf Antrag der Landesregierung durchgeführt.
Laut BLRH-Direktor René Wenk fehlte bei der Martin Flugrettung GmbH, dem ursprünglichen Zuschlagsempfänger, die notwendige luftfahrtrechtliche Genehmigung. Die Prüfung wurde auf Antrag der Landesregierung durchgeführt.
In Eisenstadt wurde Mitte 2022 der Martin Flugrettung GmbH der Betrieb zugesprochen. Diese Entscheidung wurde jedoch vom Landesverwaltungsgericht (LVwG) für nichtig erklärt, und auch ein Widerruf des Vergabeverfahrens durch das Land wurde vom LVwG aufgehoben. Schließlich erhielt der Christophorus Flugrettungsverein den Zuschlag. Der neue Standort im Nordburgenland sollte ursprünglich im Oktober 2023 in Betrieb gehen, doch bisher steht noch keine endgültige Standortentscheidung fest. Als Zwischenlösung wird der Notarzthubschrauber ab Frühjahr 2024 vorerst von Wiener Neustadt aus operieren.
Im Vergabeverfahren traten die Martin Flugrettung GmbH und der Christophorus Flugrettungsverein als Bieter auf. Die Martin Flugrettung konnte weder eine luftfahrtrechtliche Genehmigung vorlegen noch ein Rating oder eine vergleichbare Bonitätsbewertung für verbundene Unternehmen erbringen, woraufhin Wenk festhielt, dass das Unternehmen aus dem Verfahren hätte ausscheiden müssen.
Der BLRH kritisierte auch die mangelnde Dokumentation und Nachvollziehbarkeit des Vergabeverfahrens. So fehlte eine ausreichende Bedarfsermittlung, was laut Wenk kritisch sei, da die künftigen Ausgaben für den Standort im Nordburgenland deutlich steigen werden. Während des Verfahrens änderte das Land die maximale Ausrückzeit und berücksichtigte somit nicht seine eigenen Richtlinien. Die Angebote der Bieter waren strukturell und inhaltlich unterschiedlich, was eine Vergleichbarkeit erschwerte.
Die Standortsuche selbst wurde kritisiert, da das Land diese den Bietern überließ, was zu Verzögerungen führte. Für den geplanten Standort in Gols (Bezirk Neusiedl am See) wurde bemängelt, dass nur ein kleiner Teil des Einsatzgebietes im Burgenland liegen würde. Wenk erwähnte, dass eine mögliche Kooperation mit anderen Bundesländern oder Nachbarstaaten zur Kostenminderung hätte geprüft werden können.
Die Gesamtkosten für das Vergabeverfahren beliefen sich auf etwa 70.500 Euro, wobei durch Rechtsmittel weitere Kosten entstanden. Die SPÖ Burgenland verteidigte das Verfahren und verwies auf den vorübergehenden Standort in Wiener Neustadt. ÖVP-Klubobmann Markus Ulram kritisierte hingegen das Verfahren als mangelhaft und verschwenderisch. Die Grünen, vertreten durch Landtagsabgeordneten Wolfgang Spitzmüller, betonten ihre Kritik an der Standortsuche und wiesen auf die erhöhten Kosten und das weitgehend außerhalb des Burgenlands liegende Einsatzgebiet hin.
(APA/Red)