Immer mehr Lehrer nutzen das Zeitkonto-Modell, um Überstunden anzusparen und Freistellungen zu erhalten.
Das Zeitkonto-Modell für Lehrkräfte wird in einem immer stärkeren Ausmaß genutzt. 2022/23 sparten Pädagoginnen und Pädagogen an Bundesschulen (AHS, BMHS) durch Überstunden rund 740.000 Unterrichtsstunden an, umgekehrt verbrauchten sie rund 113.000 Unterrichtsstunden in Form von Freistellungen. An den Pflichtschulen wurden Stunden im Gegenwert von rund 220 Vollbeschäftigungsäquivalenten angespart und knapp 50 durch Freistellungen oder Auszahlungen abgebaut.
Das Zeitkonto stammt aus der Zeit der Diskussion um eine Erhöhung der Lehrverpflichtung unter Ex-Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ). Diese kam letztendlich nicht, dafür als Teil eines Maßnahmenpakets zur Realisierung von Einsparungen das Zeitkonto. Seit 2009 können Lehrkräfte sich Überstunden nicht nur auszahlen lassen, sondern diese stattdessen als Zeitguthaben vollständig oder zu einem gewissen Prozentsatz "ansparen".
Diese Gutschriften können dann in Form einer Freistellung von der Lehrverpflichtung im Ausmaß zwischen 50 und 100 Prozent in einem Schuljahr verbraucht werden. Vereinfacht gesagt: Wer rund zehn Jahre lang zwei Überstunden pro Woche macht, kann dann ein Jahr daheimbleiben bzw. bei einer Überstunde pro Woche seine Lehrverpflichtung für ein Jahr auf die Hälfte reduzieren. Voraussetzung für die Einlösung von Guthaben ist die Vollendung des 50. Lebensjahrs sowie grundsätzlich die Anstellung einer Ersatzkraft. Sollten etwaige Guthaben bis zur Pension nicht verbraucht werden, werden sie ausbezahlt.
Die 2022/23 von den Bundeslehrern angesparten 740.000 Unterrichtsstunden entsprechen umgerechnet knapp 1.000 Vollzeit-Stellen. Zum Vergleich: Im ersten Jahr 2009/10 wurden erst 120.000 Stunden ins Zeitkonto übertragen. 2016/17 waren es noch 361.000, also knapp die Hälfte des Wertes von 2022/23.
Bei den Landeslehrern verlief die Entwicklung etwas anders: Dort kam es in manchen Jahren sogar zu einem leichten Rückgang der neu angesparten Stunden. Beiden Lehrergruppen gemeinsam ist, dass derzeit deutlich mehr Stunden pro Jahr angespart als durch Freistellungen verbraucht werden.
Die Inanspruchnahme des Zeitkontos ist nur Lehrern im "alten" Dienstrecht möglich - der Kreis, der für eine Inanspruchnahme in Frage kommt, geht also zurück (seit 2019 wird nur mehr nach dem "neuen" Dienstrecht angestellt, Anm.)