"Entscheidend ist, dass die Rechtsansprüche der Unternehmen gewahrt bleiben und bereits zugesagte Förderungen reibungslos ausgezahlt werden", so Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) am Donnerstag vor Journalisten in Wien.
"Entscheidend ist, dass die Rechtsansprüche der Unternehmen gewahrt bleiben und bereits zugesagte Förderungen reibungslos ausgezahlt werden", so Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) am Donnerstag vor Journalisten in Wien.
Der Umgang mit der COFAG ist ein kontroverses Thema in der österreichischen Innenpolitik. Die Oppositionsparteien haben wiederholt das Management der Finanzierungsagentur sowie die Handhabung der Förderungen kritisiert. Aufgrund einer Initiative der SPÖ und FPÖ wurde in diesem Jahr im Parlament ein eigener U-Ausschuss eingerichtet, der die Förderungen durch die Covid-Finanzierungsagentur genauer untersuchen soll. Der Rechnungshof hat den Zeitraum von März 2020 bis Juni 2021 bei der Hilfsagentur geprüft und dabei ein erhebliches Potenzial für Überförderung festgestellt. Zudem wurde die hohe Kostenbelastung durch die Gründung einer zusätzlichen Gesellschaft kritisiert. Die Rechnungshofprüfer empfahlen im Herbst 2022 die Auflösung der COFAG.
Ab dem 30. Juni wird die schrittweise Übertragung der Aufgaben der COFAG auf die öffentliche Verwaltung erfolgen. Das Finanzamt wird die Rückforderungen der Fördergelder übernehmen. Aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichts muss die gesetzliche Regelung für die Abwicklung der COFAG noch festgelegt werden, erklärte Brunner. Jedoch besteht bereits Einverständnis mit dem Koalitionspartner. Im letzten Herbst hat der Verfassungsgerichtshof Teile der gesetzlichen Grundlagen der COFAG aufgehoben, was dazu führt, dass bis Ende Oktober 2024 weiterhin finanzielle Unterstützung gewährt werden kann.
Laut eigener Aussage hat die COVID-19-Finanzierungsagentur 99 Prozent der über 1,3 Millionen Anträge von 660.000 Antragstellern bearbeitet und etwa 15 Milliarden Euro an Wirtschaftshilfen ausgezahlt. Die Corona-Hilfsagentur hat angekündigt, alle offenen Förderanträge bis Ende Juni zu bearbeiten, wie Brunner berichtet. Bis jetzt hat die COFAG im Rahmen der Überprüfung der gewährten Wirtschaftshilfen in knapp 5.600 Fällen mehr als 100 Millionen Euro zurückgefordert.
Im Juni 2023 beauftragte Brunner die Abbaumanagementgesellschaft des Bundes (ABBAG) und die COFAG damit, bis Ende September 2023 gemeinsam ein Abwicklungskonzept für die Corona-Finanzierungsagentur zu erstellen. Die Erarbeitung des Konzepts verzögerte sich aufgrund eines Urteils des VfGH im letzten Herbst. Die Covid-Hilfsmaßnahmen für Unternehmen und die Sonderbestimmungen liefen am 30. Juni 2023 aus.
(APA/Red)