All-In-Verträge werden immer öfter auch an Niedrigverdiener vergeben. Ursprünglich waren diese für Führungskräfte vorgesehen. Die Gewerkschaft GPA fordert eine Einschränkung auf leitende Beschäftigte, die über der Höchstbemessungsgrundlage (momentan 6.060 Euro) verdienen.
Die Gewerkschaft GPA sieht einen Wildwuchs bei All-In-Verträgen, die ursprünglich für Führungskräfte vorgesehen waren und nun immer öfter Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen unter Druck setzen würden. GPA-Vositzende Barbara Teiber forderte daher heute eine Einschränkung auf leitende Beschäftigte die über der Höchstbemessungsgrundlage (momentan 6.060 Euro) verdienen sowie die freie Wahl zwischen All-In-Vertrag und Entlohnung auf Einzelstundenbasis.
Außerdem müsse es die Möglichkeit geben, aus einem bestehenden All-In-Vertrag jederzeit aussteigen zu können. Teiber erinnerte daran, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, für All-In-Beschäftigte sogenannte Deckungsprüfungen durchzuführen, um festzustellen, ob das Gehalt die geleisteten Stunden abdeckt. "In vielen Fällen wird das verabsäumt. Wir haben deshalb etwa im Handel kollektivvertraglich durchgesetzt, dass die Deckungsprüfung auf jeden Fall dem oder der Arbeitnehmenden vorzulegen ist", betonte Teiber. Sie verweist auf die , wo für die häufigsten Kollektivverträge mit All-In-Verträgen überprüft werden könne, ob das eigene Gehalt stimme.