Der Tatbestand der angeklagten Nötigung war nicht erfüllt, bestätige eine Sprecherin des Landesgerichts auf APA-Anfrage mehrere Medienberichte am Mittwoch. Das Urteil wurde bereits am 28. November gesprochen und sei mittlerweile rechtskräftig.
Der Tatbestand der angeklagten Nötigung war nicht erfüllt, bestätige eine Sprecherin des Landesgerichts auf APA-Anfrage mehrere Medienberichte am Mittwoch. Das Urteil wurde bereits am 28. November gesprochen und sei mittlerweile rechtskräftig.
Letztendlich habe für eine Strafe die abgenötigte willentliche Handlung gefehlt. Der Bademeister habe den Burschen bedrängt, dieser habe sich nicht mehr halten können und sei mehr oder weniger ins Wasser gefallen. Damit fehlte die für eine Nötigung notwendige bewusste Entscheidung des Opfers. Der Jugendliche habe sich bei dem Vorfall nicht verletzt, sonst hätte die Anklage auch auf Körperverletzung gelautet.
Konsequenzen hatte die Tat für den Bademeister noch im August. Der Jugendliche war - wie ein Video zeigt - von dem Mann grob ins Wasser befördert worden. Die einvernehmliche Beendigung des Dienstverhältnisses sei somit die "logische Folge" des "sehr bedauernswerten" Vorfalls gewesen, sagte Stadtbetriebe-Geschäftsführer Peter Hochgatterer.
(APA/Red)