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Frau raste in Kärnten in Gegenverkehr: 24 Monate Haft

17-01-2024, 16:19

Am Mittwoch ist eine 36-Jährige wegen versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung am Landesgericht Klagenfurt zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, davon 16 Monate bedingt, verurteilt worden.

Der Frau wurde vorgeworfen, im vergangenen Oktober auf der Turracher Straße (B 95) bei Aich absichtlich in einen entgegenkommenden Kleintransporter gerast zu sein. Der andere Lenker erlitt lediglich leichte Verletzungen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Geschorene kamen nach zweistündiger Beratungszeit zu Entscheidung

Die Geschworenen waren nach einer zweistündigen Beratungszeit zur Entscheidung gekommen, dass der Tatbestand der ursprünglichen Anklage - nämlich versuchter Mord - nicht erfüllt sei. Stattdessen fiel der Wahrspruch mit sechs zu zwei Stimmen für eine vorsätzlich schwere Körperverletzung aus. Richter Dietmar Wassertheurer, der Vorsitzende des Geschworenengerichts, erklärte in der Begründung der Strafhöhe: "Es gab keine erschwerenden, dafür sehr viele Milderungsgründe." So sei der Angeklagten ihre bisherige Unbescholtenheit, das Geständnis, die geleistete volle Schadenswiedergutmachung und die verminderte Dispositionsfähigkeit zum Tatzeitpunkt mildernd angerechnet worden. Die Angeklagte nahm das Urteil an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Frau war in Kärnten in Gegenverkehr gerast

Staatsanwältin Sandra Agnoli erklärte in ihrem 15-minütigen Anklagevortrag, warum es trotz der nur leichten Verletzungen des Opfers zu einer Mordanklage gekommen ist: "Auch wenn es keine typische Motivation hinter der Tat gibt und die Angeklagte das Opfer zufällig auswählte, wurde der Tod eines Menschen in Kauf genommen. Sie hat sich nicht gewünscht, dass er stirbt, aber es war ihr egal. Das nennt sich bedingter Vorsatz." Dass es nur zu einer Streifkollision gekommen ist, sei lediglich dem entgegenkommenden Fahrzeuglenker zu verdanken. Als die Angeklagte plötzlich auf die Gegenfahrbahn wechselte, bremste das Opfer sofort und lenkte sein Fahrzeug in Richtung Straßengraben.

Philipp Tschernitz, der Verteidiger der 36-Jährigen, verwies auf die psychische Erkrankung seiner Mandantin. Diese hätte sich zum Tatzeitpunkt in einer schweren depressiven Episode befunden, weshalb der bedingte Vorsatz nicht gegeben gewesen sei. Die Angeklagte sei nicht des versuchten Mordes, sondern der grob fahrlässigen Körperverletzung schuldig. Hierzu wäre sie auch geständig. Die Angeklagte selbst zeigte sich vor dem Geschworenengericht unter Vorsitz von Richter Dietmar Wassertheurer reumütig. Es tue ihr sehr leid, was geschehen ist: "Wenn ich könnte, würde ich alles ungeschehen machen!" Und: "Ich werde es mir nie verzeihen, dass ich einem anderen Menschen geschadet habe!"

22-jähriger Kärntner sagte als Zeuge aus

Als Zeuge sagte das damalige Unfallopfer, ein 22-jähriger Kärntner aus. Er sei vor der Kollision davon ausgegangen, dass sich die Angeklagte in einem Überholmanöver befand. Als er bemerkte, dass sie nicht auf die rechte Spur zurückfahren würde, sondern direkt auf ihn zurast, habe er zu bremsen begonnen und das Fahrzeug nach rechts verrissen. Dadurch habe er nur leichte Verletzungen im Gesicht und im Hals- bzw. Nackenbereich davongetragen. Von der Angeklagten habe er bereits vor der Verhandlung eine Entschädigung erhalten, weshalb er sich auch nicht als Privatbeteiligter im gegenständlichen Strafverfahren anschloss. Während seiner Zeugeneinvernahme im Gerichtssaal entschuldigte sich die Angeklagte nochmals dezidiert bei dem Opfer.

(Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich. Der Telefonseelsorge-Notruf rund um die Uhr und kostenfrei unter 142 zu erreichen. Infos für Jugendliche gibt es unter www.bittelebe.at )

(APA/Red)

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