Andreas Babler, Vorsitzender der SPÖ, plant, Wahlärzte dazu zu verpflichten, Patienten auch nach dem Kassentarif zu behandeln, wenn sie keinen Facharzttermin im öffentlichen Gesundheitssystem erhalten können.
Damit soll die von der SPÖ geforderte Garantie auf einen Termin bei einem Facharzt innerhalb von zwei Wochen sichergestellt werden, wie Babler am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Wien erklärte. Dafür soll es einen Rechtsanspruch über ein "Behandlungssicherungsgesetz" geben.
Auch Wahlärzte - also Ärzte ohne Kassenvertrag - sollen einen fairen Beitrag zur öffentlichen Gesundheitsversorgung leisten, vergleichbar mit Rechtsanwälten, die Verfahrenshilfe-Fälle annehmen, argumentiert die SPÖ ihren Vorschlag. Die gesetzliche Verpflichtung von Wahlärzten soll dabei aber nur im "Notfall" und als "ultima ratio" eingesetzt werden, betonte Babler. Zunächst sollen Patientinnen und Patienten, die selbst keinen Facharzttermin finden, über die Gesundheitshotline 1450 einen Termin vermittelt bekommen. Gelingt dies nicht, müssten Spitäler oder Sozialversicherung einspringen. Erst wenn diese Möglichkeiten alle ausgeschöpft sind, sollen Wahlärztinnen und Wahlärzte in die Pflicht genommen werden.
Zunächst soll es nach den Vorstellungen des SPÖ-Chefs, für Wahlärzte die Möglichkeit einer vertraglichen Selbstverpflichtung geben. Reicht dies nicht, sollen Wahlärzte gesetzlich zur Behandlung von Patienten nach dem Kassentarif verpflichtet werden. Konkret schwebt der SPÖ in ihrem Modell für die Wahlärzte eine verpflichtende Behandlungsquote von rund zehn Prozent ihrer Patientinnen und Patienten vor. Das würde nach Berechnungen der SPÖ rund 200.000 Konsultationen pro Jahr entsprechen. Sollten sich Wahlärzte weigern, würde ihnen die Möglichkeit genommen, Rechnungen zu stellen, für die es einen teilweisen Kostenersatz von der Sozialversicherung gibt. Sie würden damit von sogenannten Wahlärzten zu reinen Privatärzten.