Am Montag ist der Wiener VP-Chef Karl Mahrer am Landesgericht wegen übler Nachrede nicht rechtskräftig verurteilt worden.
Das berichtete das Online-Magazin "Zackzack". Gegenstand der Verhandlung war eine Aussage bei einer Pressekonferenz im Jahr 2021, in der er behauptetet hatte, dass der ehemalige Abgeordnete und "Zackzack"-Herausgeber Peter Pilz, Ex-FPÖ-Mandatar Hans-Jörg Jenewein und NEOS-Abg. Helmut Brandstätter ein "kriminelles Netzwerk im alten BVT genutzt" hätten.
Mahrer, damals noch Sicherheitssprecher der ÖVP, meinte zudem, Pilz, Jenewein und Brandstätter hätten sich mutmaßlich gegen Bezahlung streng geheime Informationen aus dem alten BVT beschafft. Pilz hatte Mahrer deshalb wegen übler Nachrede geklagt.
Der Wiener ÖVP-Chef wurde laut dem Bericht nun zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt, die Hälfte davon unbedingt. Zudem müsse er das Urteil auf seiner Facebook-Seite veröffentlichen. Mahrer habe jedoch Berufung angemeldet, hieß es. Das Urteil ist vorerst noch nicht rechtskräftig.