Für eine bedingte Entlassung müsste aber zunächst ein Dreiersenat am Landesgericht Krems der Verlegung des mittlerweile 88-Jährigen vom Maßnahmenvollzug in den Normalvollzug zustimmen.
Für eine bedingte Entlassung müsste aber zunächst ein Dreiersenat am Landesgericht Krems der Verlegung des mittlerweile 88-Jährigen vom Maßnahmenvollzug in den Normalvollzug zustimmen.
Fest steht, dass ein Kremser Drei-Richter-Gremium auf Grundlage eines neuerlichen psychiatrischen Gutachtens entscheiden muss, ob Josef F. bedingt aus dem Maßnahmenvollzug kommt, wie Ferdinand Schuster, der Sprecher des Landesgerichts Krems, am Montag auf APA-Anfrage erläuterte. Die Chancen dafür stehen insofern nicht schlecht, als die psychiatrische Sachverständige Heidi Kastner in einem im Dezember 2023 vorgelegten Gutachten, das am Wochenende via "Kronen Zeitung" die Runde machte, zum Schluss kommt, dass von Josef F. aufgrund von Demenz keine strafbaren Handlungen mehr zu erwarten sind. Hinzukomme ein körperlich angeschlagener Zustand des Mannes infolge einiger Stürze. Schuster bestätigte der APA, dass laut dem Gutachten aus psychiatrischer Sicht die medizinischen Unterbringungsvoraussetzungen des Gesetzes nicht mehr vorliegen. Die Erkrankung sorge dafür, dass "Prognose-Taten mit schweren Folgen nicht mehr eintreten werden", sagte Schuster.
Sobald Josef F. im Normalvollzug ist, wird seine Verteidigerin eine Antrag auf bedingte Entlassung einbringen, meinte Wagner gegenüber der APA. Sie werde dem Gericht dann "ein fertiges Paket" mit einer Einrichtung präsentieren, in der der hochbetagte Josef F. untergebracht werden kann und seine pflegerische Versorgung gewährleistet ist. Rechtlicher Hintergrund dafür ist, dass für zu lebenslanger Haft Verurteilte im sogenannten Normalvollzug nach Verbüßung von 15 Jahren erstmals eine bedingte Entlassung beantragen können. Im Fall von Josef F. ist diese Voraussetzung seit 2023 erfüllt. Er war im April 2008 festgenommen wurde, im März 2009 wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt und in den Maßnahmenvollzug eingewiesen. Seitdem ist er in der Justizanstalt Krems-Stein untergebracht.
Josef F., der Anfang April 89 Jahre alt wird, sei "nicht schwer dement", habe aber "Realitätsverzerrungen", sagte Verteidigerin Wagner gegenüber der APA: "Aus der Vergangenheit weiß er alles. Er weiß auch, was er gestern zu essen bekommen hat." Es gebe aber auch Phasen, in denen sich ihr Mandant einbilde, in einer Schlager-Sendung im Fernsehen aufgetreten zu sein. "Ich denke, 80 Prozent der Bevölkerung im Alter von Josef F. sind in so einem Zustand wie er", meinte Wagner.
Eine bedingte Verlegung aus dem Maßnahmenvollzug für Josef F. - er hat inzwischen seinen Namen geändert - in den sogenannten Normalvollzug ist bereits in den vergangenen Jahren mehrmals Thema und Gegenstand von juristischen Beurteilungen gewesen. 2022 sprach sich das Oberlandesgericht (OLG) Wien dagegen aus und stellte die Notwendigkeit der weiteren Unterbringung fest, nachdem das Landesgericht Krems zuvor anders entschieden hatte. Im März 2023 gab es dann einen neuerlichen Beschluss, der vorsah, dass weiter eine Unterbringung notwendig sei. Diesen bekämpfte Anwältin Wagner erfolgreich am Oberlandesgericht (OLG) Wien, das ihn aufhob, woraufhin das Kremser Landesgericht im Mai des Vorjahres wieder ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben hatte. Mit der Gutachten-Erstellung wurde mit Heidi Kasnter jene psychiatrische Sachverständige betraut, die Josef F. seinerzeit schon im Auftrag der Staatsanwaltschaft für die gerichtliche Hauptverhandlung untersucht hatte.
In Krems wird aktuell darauf gewartet, dass der Akt von der Sachverständigen wieder zum Landesgericht zurückgelangt. In der Folge sichtet der Dreisenat den Inhalt, auch die Staatsanwaltschaft darf sich zum Gutachten äußern. Möglich, aber wenig wahrscheinlich ist laut Schuster, dass es auch eine Anhörung von Josef F. gibt. Der Dreiersenat fällt letztlich einen schriftlichen Beschluss. Einen möglichen Zeithorizont dafür gebe es aktuell noch nicht, wurde betont. In Bezug auf diese bevorstehende Entscheidung gibt es dann auch wieder für Josef F. bzw. seine Rechtsvertretung sowie für die Staatsanwaltschaft die Beschwerdemöglichkeit beim OLG Wien.
Beschlossen wird in Krems in erster Linie, ob Josef F. bedingt aus der Maßnahme entlassen wird. Wird dies bejaht, werde der Dreiersenat gleichzeitig auch über eine generelle bedingte Entlassung entscheiden, skizzierte Schuster.
(APA/Red)