logo



[email protected]

Kindergarten-Ausbildung: Künftig weniger Anforderungen für Eignung

15-01-2024, 14:23

Die Eignungsprüfung für die Aufnahme in Bildungsanstalten für Elementar- und Sozialpädagogik sowie Fachschulen für pädagogische Assistenzberufe in Österreich wird reformiert.

Laut einer Verordnung des Bildungsministeriums zielt diese Reform darauf ab, die Diversität zu fördern. In Zukunft werden einige Prüfungsteile der bisherigen bis zu vierstündigen Eignungsprüfung entfallen, darunter das Nachklatschen eines Rhythmus, der Sportteil und der Zeichenteil.

Kindergarten-Ausbildung: Fokus auf Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit

Anstelle dieser Prüfungselemente wird der Fokus verstärkt auf die Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit der Bewerberinnen und Bewerber gelegt. Diese sozial-kommunikativen Kompetenzen umfassen unter anderem Persönlichkeitsbildung und Reflexion des eigenen Verhaltens. Die Dauer der Prüfung bleibt mit zwei bis vier Stunden gleich.

In der bisherigen Eignungsprüfung wurden musikalische Bildbarkeit, schöpferisches Gestalten, körperliche Gewandtheit und Belastbarkeit sowie Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit getestet. Die neuen Regelungen sehen vor, dass lediglich der Nachweis der Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit als Teil der Eignungsprüfung bestehen bleibt. Dies bedeutet, dass Prüfungsteile, in denen Fähigkeiten wie das Nachsingen einer Melodie, die Schwimmfähigkeit, Lauf- oder Geschicklichkeitsübungen sowie feinmotorische und schöpferische Fähigkeiten durch Zeichnen überprüft wurden, nicht mehr erforderlich sind.

Änderung folgt Verordnungsentwurf

Diese Änderung folgt einem Verordnungsentwurf, der bereits im Vorjahr zur Begutachtung vorlag, aber zunächst nicht umgesetzt wurde. Die Reform soll dabei helfen, eine breitere und vielfältigere Bewerbergruppe anzusprechen und die Eignungsprüfung stärker auf soziale und kommunikative Kompetenzen auszurichten.

Zudem wurde auch ein Teilaspekt der Aufnahme an allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS) und Mittelschulen neu geregelt. Nach einem Gesetz, das englischsprachige Ausbildungsschwerpunkte an diesen Schulen ermöglicht, werden nun die Vorgaben für die entsprechende Eignungsprüfung festgelegt. Diese Regelung ähnelt denen, die bereits für musische Ausbildung oder den Sportbereich bestehen.

(APA/Red)

Nachrichtenquelle


© 2017-2024 wienpress.at [email protected]