Woher das Geld kommt: Das Parteiengesetz legt fest, dass Parteien unzulässige Spenden an den Rechnungshof weiterleiten müssen. Dieser verteilt sie weiter.

Woher das Geld kommt: Das Parteiengesetz legt fest, dass Parteien unzulässige Spenden an den Rechnungshof weiterleiten müssen. Dieser verteilt sie weiter.
Bürgerinnen und Bürger können diesmal laut Aussendung des Rechnungshofs Vorschläge machen, welche Gewalt- und Opferschutzeinrichtungen Geld aus unzulässigen Parteispenden erhalten sollen. Bis zum 5. Februar werden Vorschläge per E-Mail unter [email protected], per Direktmessage via Instagram oder Facebook sowie per Post (Dampfschiffstraße 2, 1030 Wien, Kennwort Bürgerbeteiligung) entgegen genommen.
(APA/Red)
