Das österreichische Parlament steht kurz vor der Verabschiedung des neuen Informationsfreiheitsgesetzes, das das bisherige Amtsgeheimnis abschaffen wird.
Nach intensiven Verhandlungen und Änderungen am Regierungsentwurf hat die SPÖ zugestimmt, die notwendige Verfassungsmehrheit mitzutragen. Der stellvertretende Klubobmann der SPÖ, Jörg Leichtfried, teilte der APA mit, dass "deutliche Verbesserungen" erreicht wurden, um "endlich Transparenz in die österreichischen Amtsstuben zu bringen".
Informationsfreiheitsgesetz: Koalition äußerte sich zufrieden über Entwicklungen
In Wien äußerte sich auch die Koalition zufrieden über die Entwicklungen. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) dankte der SPÖ für die Kooperation und hob hervor, dass ein "Paradigmenwechsel" gelungen sei. Künftig werde Transparenz die Norm und Geheimhaltung die Ausnahme sein. Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) beschrieb die Reform als einen "monumentalen Kulturwandel", der es den Bürgern ermöglichen wird, besser zu verstehen, wie auf Bund-, Länder- und Gemeindeebene sowie in Ämtern, Behörden und staatsnahen Unternehmen für sie gearbeitet wird.
Die SPÖ betont, dass zukünftig alle Verwaltungsorgane, unabhängig von ihrer rechtlichen Form, zur Informationsbereitstellung verpflichtet sein werden. Dies betrifft auch staatliche Unternehmen, bei denen der Staat eine faktische Kontrolle ausübt. Eine Ausnahme hiervon bilden lediglich Gemeindeverbände mit weniger als 5.000 Einwohnern, die Informationen nur auf Antrag bereitstellen müssen.
Aus für Amtsgeheimnis: Umstrittener Aspekt wurde angepasst
Ein umstrittener Aspekt des ursprünglichen Gesetzentwurfs, der die Verpflichtung zur Benachrichtigung und Anhörung Dritter vor der Informationserteilung vorsah, wurde ebenfalls angepasst. Behörden sind nun nicht mehr verpflichtet, Dritte zu informieren, wenn dies die Meinungsfreiheit einschränken könnte.
Des Weiteren wird die Amtsverschwiegenheit bei parlamentarischen Anfragen abgeschafft, wobei nur noch wenige Ausnahmen wie nachrichtendienstliche Informationen oder besonders sensible Daten von Bürgern eine Antwortverweigerung rechtfertigen.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Verwaltungsorgane von Bund, Ländern und Gemeinden sowie mit der Bundes- und Landesverwaltung betraute Organe auskunftspflichtig sind. Dabei wird die Wettbewerbsfähigkeit nicht hoheitlich tätiger Unternehmungen mit Staatseinfluss berücksichtigt.
Die Auskunft soll grundsätzlich innerhalb von vier Wochen erteilt werden, mit der Möglichkeit einer Fristverlängerung um weitere vier Wochen. Staatliche Organe müssen zudem Informationen von "allgemeinem Interesse" proaktiv veröffentlichen.
Leichtfried bezeichnete die Einigung als "historisch" und als einen Kulturwandel in der Verwaltung. Die endgültige Beschlussfassung des Gesetzes ist für Januar geplant, mit einer geplanten Umsetzung im Sommer 2025. Vorher wird noch ein Experten-Hearing im Verfassungsausschuss stattfinden.