Laut des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) ist es verfassungswidrig, Mobiltelefone ohne vorherige richterliche Genehmigung sicherzustellen.
Diese Sicherstellung von Handys ohne Richter verfassungswidrig verstößt gegen das Recht auf Privatleben sowie gegen das Datenschutzgesetz, so der VfGH. Die Frist zur Behebung dieser Regelung wurde auf das Jahr 2025 festgelegt. Dem Antrag eines Unternehmers aus Kärnten, gegen den der Verdacht der Untreue vorliegt, wurde durch den Verfassungsgerichtshof stattgegeben.
Nach Ansicht der Richter ist es ein legitimes Ziel, Datenträger sicherzustellen und zu analysieren, um Straftaten zu verfolgen. Die schnelle Verbreitung neuer Kommunikationstechnologien stellt die Kriminalitätsbekämpfung jedoch vor besondere Herausforderungen. Die angefochtenen Bestimmungen der Strafprozessordnung entsprechen nicht den Anforderungen des Datenschutzgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Der Zugriff auf einen Datenträger ermöglicht nicht nur eine isolierte Darstellung des Verhaltens von Individuen, sondern gewährt Einblicke in wichtige Aspekte des vergangenen und gegenwärtigen Lebens. Durch umfassende Persönlichkeits- und Bewegungsprofile können detaillierte Schlüsse über das Verhalten, die Persönlichkeit und die Einstellung einer betroffenen Person gezogen werden. Der Vergleich mit der Sicherstellung anderer Gegenstände ist nicht treffend, da die erfassten Daten mit anderen Daten verknüpft und abgeglichen werden können. Es besteht auch die Möglichkeit, dass gelöschte Daten wiederhergestellt werden können.
Laut dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) erfolgt der Eingriff in den Datenschutz und das Privatleben in diesem Fall besonders intensiv. Dies liegt daran, dass eine Sicherstellung von Daten schon bei einem Anfangsverdacht auf eine geringfügige Straftat möglich ist. Dabei kann auch gegenüber einer nicht verdächtigen dritten Person eine Sicherstellung durchgeführt werden. Zusätzlich sind alle Personen betroffen, deren Daten auf dem sichergestellten Datenträger gespeichert sind.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) schreibt vor, dass nur mit einer gerichtlichen Genehmigung überprüft werden kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Sicherstellung und Auswertung erfüllt sind und ob die Sicherheitsbehörden ihre Befugnisse überschritten haben. Falls die Sicherstellung genehmigt wird, muss das Gericht auch festlegen, welche Arten von Daten und Dateninhalten aus welchem Zeitraum zu welchen Ermittlungszwecken ausgewertet werden dürfen.
Das Gericht hat zusätzliche Anforderungen für eine Neuregelung festgelegt: Die Entscheidung über die Sicherstellung darf nicht allein beim Richter liegen, da dies nicht ausreichenden Schutz für die Betroffenen bietet. Der Gesetzgeber ist daher verpflichtet, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung und die Grundrechte der Betroffenen gegeneinander abzuwägen und in Einklang zu bringen.