Die Beschwerde wurde damit fallen gelassen, gab die Staatsanwaltschaft Wien am Montag bekannt. Windl war nach einer Protestaktion vor fast zwei Wochen festgenommen worden. Einen U-Haft-Antrag hatte das Landesgericht jedoch abgelehnt.

Die Beschwerde wurde damit fallen gelassen, gab die Staatsanwaltschaft Wien am Montag bekannt. Windl war nach einer Protestaktion vor fast zwei Wochen festgenommen worden. Einen U-Haft-Antrag hatte das Landesgericht jedoch abgelehnt.
"Es wurde eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Landesgerichts Wien eingebracht", sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nina Bussek auf APA-Anfrage. Im Zuge dessen sei auch ein Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft als zuständige Behörde erstattet worden, hieß es. Das Justizministerium habe daraufhin die Weisung erteilt, "von der Einbringung einer Beschwerde Abstand zu nehmen", erklärte Bussek.
Die Deutsche hatte sich im Zuge von Protestaktionen am 20. und 21. November mit einer Mischung aus Quarzsand und Superkleber auf der Fahrbahn festbetoniert. Sie war daraufhin festgenommen und in die Justizanstalt Josefstadt überstellt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte die Einbringung einer U-Haft damit gerechtfertigt, dass unter anderem Autobahnen als wesentliche Teile der kritischen Infrastruktur bei den Aktionen beschädigt worden seien und Tatbegehungsgefahr bestanden habe. "Das ist eine andere Qualifikation", teilte eine Sprecherin damals mit. Die Fahrbahnen seien durch die Aktion schwer beschädigt worden, zudem habe es schweres Gerät erfordert, um die Aktivistinnen und Aktivisten von der Straße zu lösen.
Windl bleibt damit auf freiem Fuß. Die Ermittlungen wegen schwerer Sachbeschädigung und Bildung einer kriminellen Vereinigung laufen jedoch weiter gegen sie.
(APA/Red)
