Die Befugnisse der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) werden erweitert. Damit werden die Kontrollen der Weitergabe von Abgabensenkungen verschärft.
Die Regierungsparteien haben im Finanzausschuss einen Antrag auf zwei Änderungen im Wettbewerbsrecht vereinbart. In Zukunft soll die Übertragung der Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen überwacht werden können. Darüber hinaus wird es möglich sein, das Wettbewerbsmonitoring auch mit nicht öffentlichen Daten durchzuführen.
Ab dem 1. Jänner werden in Österreich erworbene Photovoltaik-Anlagen von der Umsatzsteuer ausgenommen. Die Händler haben die gesetzliche Verpflichtung, diese Ersparnis auch an die Endkunden weiterzugeben. Bisher fehlte der Bundeswettbewerbsbehörde die rechtliche Kompetenz, um dies zu überprüfen. In Zukunft wird es der Behörde ermöglicht, auch Branchenuntersuchungen durchzuführen, wenn der Verdacht besteht, dass die vorgeschriebene Weitergabe der Steuersenkung nicht erfolgt.
Um sicherzustellen, dass der Wettbewerb ordnungsgemäß funktioniert, hat die Bundeswettbewerbsbehörde die Möglichkeit, ein sogenanntes Wettbewerbsmonitoring für wettbewerbsrechtlich relevante Märkte durchzuführen. Bisher war es nur erlaubt, öffentlich zugängliche Daten für dieses Monitoring zu verwenden. Diese Beschränkung wird nun aufgehoben, sodass die BWB zukünftig auch nicht öffentlich zugängliche Daten für das Wettbewerbsmonitoring verwenden kann. Die schriftliche Stellungnahme von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) lobte die Maßnahmen. Die Prüfer der Bundeswettbewerbsbehörde haben nun die Befugnis, einzugreifen, falls der Verdacht besteht, dass die Händler die Umsatzsteuer für sich behalten.