Ab morgen, Dienstag, gilt in den betroffenen Gebieten eine Stallpflicht für alle Geflügelbestände mit mehr als 50 Vögeln, und diese Maßnahme bleibt vorerst bestehen. Die entsprechende Mitteilung wurde von der AGES veröffentlicht.

Ab morgen, Dienstag, gilt in den betroffenen Gebieten eine Stallpflicht für alle Geflügelbestände mit mehr als 50 Vögeln, und diese Maßnahme bleibt vorerst bestehen. Die entsprechende Mitteilung wurde von der AGES veröffentlicht.
Geflügelhalter, die weniger als 50 Tiere besitzen, sind von der Stallpflicht befreit, solange sie sicherstellen, dass Enten und Gänsen von anderem Geflügel getrennt sind und ihr Geflügel vor Wildvögeln geschützt ist. In allen anderen Teilen des Landes bleibt das Risiko einer Geflügelpest bestehen und es müssen weiterhin die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Laut der AGES dienen diese Maßnahmen dazu, Hausgeflügel bestmöglich vor einer Infektion zu schützen. Das Virus kann leicht durch infizierte Wildvögel oder deren Kot auf Hausgeflügel übertragen werden und ist für Hühner und Puten in der Regel tödlich. Es wurden bisher keine Erkrankungen bei Menschen in Europa im Rahmen des aktuellen Seuchengeschehens festgestellt.
(APA/Red)
