Die Reform der EU-Führerscheinregeln hat zu einer Einigung der EU-Mitgliedstaaten geführt.
Gemäß dieser Einigung sollen Führerscheine alle 15 Jahre erneuert werden. Die Entscheidung über kürzere Erneuerungsfristen im Alter obliegt den einzelnen Ländern. Fahrtauglichkeitsprüfungen werden nicht verpflichtend sein und die EU-Staaten können stattdessen auf die Selbsteinschätzung der Fahrerinnen und Fahrer setzen, wie der Rat in einer Aussendung am Montag bekanntgab.
Der mögliche Gesundheitscheck bei der Erneuerung des Führerscheins, wie er in einigen EU-Ländern üblich ist, hat in Österreich für Aufsehen gesorgt. Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) äußerte sich ablehnend dazu vor dem heutigen Ratstreffen in Brüssel. Sie geht davon aus, dass solche Gesundheitsüberprüfungen auch nach den Verhandlungen mit dem EU-Parlament abgelehnt werden.
Gewessler befürwortete ausdrücklich, dass Österreich bei der Umsetzung der Richtlinie auf die Eigenbeurteilung der Fahrerinnen und Fahrer setzt. Dies wurde von der Ministerin als die praktischste Lösung angesehen. Sie sprach sich auch gegen eine Verkürzung der Gültigkeitsdauer des Führerscheins für ältere Menschen aus.
Die Selbsteinschätzung des deutschen Verkehrsministers Volker Wissing (FDP) geht laut seinem Kollegen aus Berlin zu weit. Dies könnte zu einer Zunahme der Bürokratie führen. Als nächstes können die Trilog-Verhandlungen mit dem Europaparlament beginnen. Vorher müssen sich jedoch die EU-Abgeordneten auf eine eigene Position einigen.