In den Verhandlungen über den Kollektivvertrag für die 135.000 Beschäftigten der Metalltechnischen Industrie wurde am Donnerstagabend eine Einigung erzielt.
Sie sieht eine durchschnittliche Erhöhung der Löhne und Gehälter um brutto 8,6 Prozent vor. Durch eine Staffelung bekommen die unteren Einkommensbezieher zehn Prozent mehr. Die Vereinbarung gilt für zwei Jahre, wobei im zweiten Jahr ein Prozent auf die rollierende Inflation drauf geschlagen wird.
Einigung bei Metaller-KV auf plus 8,6 Prozent
Der neue Brutto-Mindestlohn bzw. das Mindestgrundgehalt liegt nun bei 2.426,23 Euro. Bis zu einem Bruttoeinkommen von knapp 4.200 Euro gilt die Erhöhung von 10 Prozent, danach schmilzt sie ab auf ein maximales Plus von 400 Euro pro Monat. Bei knapp 8.000 Euro liegt das Einkommensplus bei 5,5 Prozent brutto. Im ersten Lehrjahr steigt das Einkommen auf 1.000 Euro.
Bundesregierung sei aufgerufen rasch Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes umzusetzen
Arbeitgeber-Obmann Christian Knill meinte nach der Einigung in Richtung politisch Verantwortlicher: "Die Bundesregierung ist nun aufgerufen, rasch Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes umzusetzen. Wir erwarten uns konkret eine deutliche Senkung der Lohnnebenkosten und eine stärkere Inflationsbekämpfung, denn nur so ist dieser Abschluss für die Branche auf Sicht zu finanzieren."
Härtester Arbeitskampf seit 60 Jahren
Reinhold Binder, Verhandlungsleiter der PRO-GE, sprach nach dem Feilschen vom härtesten Arbeitskampf seit 60 Jahren. Die Teuerung sei abgegolten und nicht nachhaltige Einmalzahlungen verhindert worden. Sein Kollege Karl Dürtscher (GPA) ergänzte, dass bei dem Abschluss Besserverdiener solidarisch mit den unteren Einkommensklassen seien. 2025 gebe es dann eine lineare Erhöhung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Kleiner Schönheitsfehler bei der heutigen Einigung
Einen kleinen Schönheitsfehler hat die heutige Einigung noch. Offiziell ist der Abschluss noch nicht wirksam, er gilt vorbehaltlich der konkreten Ausgestaltung der neuen, sogenannten Wettbewerbssicherungsklausel. Sie soll für Betriebe mit hoher Personalkostenbelastung gelten und ermögliche die Reduktion der IST-Erhöhung. Darüber wird nun weiter verhandelt, beide Seiten zeigten sich aber zuversichtlich dass sie sich hier finden werden.
Acht Verhandlungen für die Einigung nötig
Für die heutige Einigung waren acht Verhandlungsrunden notwendig, gestartet wurde das Feilschen um den Kollektivvertrag (KV) am 25. September. Er gilt nun ab 1. November 2023 für zwei Jahre. Zuvor gab es Streiks in zahlreichen Betrieben des Fachverbandes der Metalltechnischen Industrie. Beim Handel mit seinen rund 450.000 Beschäftigten steht eine KV-Einigung noch aus, hier gibt es diese Woche noch Warnstreiks.