Die Datenschutzbehörde hat in der Causa der gestohlenen Meldedaten das Gebühren Info Service (GIS) gerügt und festgestellt, dass die GIS gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen hat.
Der Verstoß bestand darin, dass die GIS nicht ausreichend technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen hat, um die personenbezogenen Daten der Betroffenen zu schützen. Dies führte dazu, dass die Adressen, Namen und Geburtsdaten von etwa neun Millionen Menschen ungeschützt ins Netz gestellt wurden, nachdem ein Subunternehmen im Auftrag der GIS eine interne Datenbank neu strukturierte. Ein Hacker aus den Niederlanden gelangte an diese Daten und bot sie zum Verkauf an.
Es wird erwartet, dass die GIS gegen den Bescheid der Datenschutzbehörde Beschwerde einlegt. Rechtsanwälte führen derzeit ein Sammelverfahren gegen die GIS im Namen von mehr als 4,000 Betroffenen. Die Datenschutzbehörde hat festgestellt, dass die gestohlenen Meldedaten für Identitätsdiebstähle missbraucht werden könnten. Dieser Bescheid dürfte die Chancen der Betroffenen in ihrem Verfahren stärken.