Die beiden, die kein Paar sind, sollen sich jeweils an ihren eigenen Töchtern vergangen und Missbrauchsdarstellungen angefertigt haben. Verhandelt wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Die beiden, die kein Paar sind, sollen sich jeweils an ihren eigenen Töchtern vergangen und Missbrauchsdarstellungen angefertigt haben. Verhandelt wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Beiden Angeklagten werden schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen und pornografische Darstellung Minderjähriger vorgeworfen, dem Mann außerdem schwerer sexueller Missbrauch einer wehrlosen und psychisch beeinträchtigten Person, Blutschande und der Verkauf von Drogen. Die Vorwürfe gegen die Niederösterreicherin beziehen sich auf ihre dreijährige Tochter. An ihr soll sich auch der Mann vergangen haben. Der Tatzeitraum betrifft die Jahre 2021 und 2022.
Um die minderjährigen Opfer und die 21-jährige Zweitangeklagte, die zum Tatzeitpunkt junge Erwachsene war, zu schützen, schloss der Schöffensenat unter der Leitung von Richterin Birgit Falb gleich zu Beginn des Prozesses die Öffentlichkeit aus. Schon die Anklage wurde ohne Zuschauer vorgetragen.
Der 43-Jährige aus dem Bezirk Oberwart und die Niederösterreicherin sitzen seit vergangenem Dezember in Untersuchungshaft. Ermittler waren im Zuge der Auswertung von Bildern sexuell missbrauchter Kinder in einem anderen Fall auf sie gestoßen. In ihren anfänglichen Einvernahmen bestritten sie laut Staatsanwaltschaft die ihnen vorgeworfenen Taten und verharmlosten diese. Inzwischen waren sie zumindest teilweise geständig.
Am Dienstagnachmittag sollte eine Zeugin befragt werden und ein Sachverständiger zu Wort kommen, weil bei dem Burgenländer die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum beantragt ist. Ein Urteil wird für Mittwochabend erwartet.
Der Erstangeklagte hatte sich im Verfahren zuvor teilweise geständig gezeigt. Sein Verteidiger betonte in seinem Schlussplädoyer, dass dieser selbst für eine Einweisung sei. "Seine Chance als Mensch ist, dass er eine Therapie bekommt", sagte er. Die Staatsanwältin vermisste beim 43-Jährigen Reue, woraufhin dieser meinte: "Es tut mir sehr wohl leid und ich kämpfe sehr wohl damit."
Die Zweitangeklagte bat um ein mildes Urteil. "Es war ein sehr großer Fehler, den man einfach nicht rückgängig machen kann. Das ist unverzeihlich", sagte sie.
(APA/Red)
