Die Verhandlung wurde vom Landesgericht Wels für den 19. Dezember anberaumt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Arzt schwere Behandlungsfehler und mangelnde fachärztliche Aufklärung der Mutter bei einer Entbindung im Dezember 2021 vor. Diese Fehler führten zu einer Uterusruptur (einem Riss der Gebärmutter), der eine Notoperation erforderlich machte. Das Neugeborene verstarb acht Tage nach der Geburt aufgrund der erlittenen Gehirnschäden, und die Mutter erlitt erheblichen Blutverlust.
