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Verfolgte Homosexuelle erhalten bis zu 3.000 Euro Entschädigung

13-11-2023, 11:38

Sämtliche Personen, die in der Zweiten Republik aufgrund einvernehmlicher homosexueller Handlungen rechtlich belangt oder verurteilt wurden, sollen rehabilitiert und finanziell entschädigt werden.

Diese gesetzliche Neuerung wurde von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Montag während einer Pressekonferenz präsentiert. Gemäß dieser Regelung ist für jedes aufgehobene Urteil eine Zahlung von 3.000 Euro vorgesehen, sowie 1.500 Euro für jedes angefangene Jahr in Haft.

Bis zu 3.000 Euro für strafrechtlich verfolgte Homosexuelle

Zusätzlich erhalten die Betroffenen für jedes am Anfang der 2000er-Jahre eingeleitete Ermittlungsverfahren bezüglich des nun abgeschafften Strafrechtsparagrafen eine Summe von 500 Euro, unabhängig vom jeweiligen Verlauf des Verfahrens, wie Zadic unterstrich. Sollten die Opfer der vormaligen rechtlichen Regelung wirtschaftliche, berufliche oder gesundheitliche Nachteile erlitten haben, wird ihnen eine zusätzliche Summe von 1.500 Euro zugesprochen. Für diese Entschädigungszahlungen sind insgesamt 33 Millionen Euro bereitgestellt.

Betroffene sollen sich bei Gerichten oder Ministerium melden

Zadic schätzt, dass rund 11.000 Personen von dieser Regelung betroffen sein könnten. Das Justizministerium wird jedoch nicht proaktiv auf die Betroffenen zugehen. Stattdessen sind die Opfer der vormaligen Regelung aufgefordert, sich an die Landesgerichte oder direkt an das Ministerium zu wenden. Auf der Website des Ministeriums werden zudem diverse Informationen bereitgestellt. "Wir hoffen, dass sich ganz viele Menschen melden", äußerte die Ministerin, die von einem der "dunkelsten, aber auch traurigsten Kapitel in Österreich" sprach.

Die Entkriminalisierung der Homosexualität erfolgte 1971, jedoch wurden durch einige Sonderparagrafen gleichgeschlechtliche Handlungen weiterhin unter Strafe gestellt. Die letzte dieser Bestimmungen wurde erst im Jahr 2002 vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben.

(APA/Red)

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