Angelastet wird dem Quintett die Ausfuhr zweier umgebauter Flugzeuge ohne entsprechende Bewilligung. Seitens der Verteidigung wurde dazu in einer Stellungnahme betont, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten worden seien.

Angelastet wird dem Quintett die Ausfuhr zweier umgebauter Flugzeuge ohne entsprechende Bewilligung. Seitens der Verteidigung wurde dazu in einer Stellungnahme betont, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten worden seien.
Kern des Vorwurfes ist, dass zwei zivile Agrarflugzeuge der Marke "Ayres Thrush" zu militärischen Maschinen adaptiert und ohne die dann erforderliche Bewilligung nach dem Kriegsmaterialgesetz ins Ausland gebracht worden sein sollen. Eingebaut wurden laut Strafantrag durch Mitarbeiter der Airborne Technologies GmbH mit Sitz in Wiener Neustadt u. a. Panzerungen im Bereich des Triebwerks und des Cockpits, Zusatztanks im Einbauraum der Sprühmitteltanks sowie eine Spezialkamera. Weiters seien vier zusätzliche Aufhängungen an den Tragflächen angebracht worden. Zudem seien die Treibstofftanks mit Aluminium ausgefüllt worden - zur Hintanhaltung der Explosionsgefahr. Eine der beiden Maschinen sei im November 2014 zunächst nach Malta ausgeführt und mit Zwischenlandungen spätestens im Dezember 2014 in den Südsudan gebracht worden. Das zweite Flugzeug ging im Juni 2015 direkt nach Bulgarien.
Als Erstangeklagter gilt jener 53-jährige australische Pilot, der die beiden Maschinen über die österreichische Staatsgrenze geflogen haben soll. Prince wird - ebenso wie zwei Airborne-Geschäftsführer sowie ein weiterer ausgebildeter Pilot, der teils auch als Berater fungierte - als Beteiligter gehandelt. Angelastet wird dem Quintett ein Verstoß gegen Paragraf 7 Kriegsmaterialgesetz. Im Fall der Verurteilung drohen bis zu drei Jahre Haft. Beantragt wurde von der Staatsanwaltschaft auch die Verhängung einer Verbandsgeldbuße gegen die Airborne Technologies GmbH.
Laut dem Verteidiger-Statement, über das am Samstag auch "profil" und "Kurier" berichteten, handelt es sich bei den modifizierten Maschinen "um reine Beobachtungsflugzeuge und keine Kriegsluftfahrzeuge und damit auch um kein Kriegsmaterial im Sinne des Kriegsmaterialgesetzes". Die Eigenschaft als Kriegsmaterial ergebe sich weder durch die einzelnen Modifikationen noch "aus der Zusammenschau aller Änderungen". Dies gehe insbesondere auch aus zwei Sachverständigen-Gutachten hervor.
"Das Flugzeug, welches im Jahr 2014 nach Afrika überstellt worden ist, wurde wenige Tage vor dem Abflug ohne Beanstandungen von Beamten der österreichischen Zollbehörde begutachtet", heißt es weiter. "Das Flugzeug, welches im Jahr 2015 nach Bulgarien überstellt worden ist, wurde nach der Ankunft in Bulgarien ebenfalls nach eingehender Inspektion ohne Beanstandungen in das zivile Luftfahrtregister Bulgariens aufgenommen. Die Modifikationen an den Flugzeugen standen sohin nachweislich einer Registrierung in einem zivilen Luftfahrtregister eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union nicht entgegen." Die Überstellung der beiden Maschinen sei vollkommen transparent, unter Einhaltung der geltenden Ausfuhrbestimmungen und unter Beiziehung namhafter Experten auf dem Gebiet der Exportkontrolle erfolgt.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die aus ihrer Sicht letztlich als Kriegsmaterial einzustufenden Flugzeuge gewinnbringend und unauffällig außer Landes geschafft werden sollten. Den Tatplan vorgeschlagen haben dürfte demnach Prince gemeinsam mit dem fünftangeklagten ausgebildeten Piloten und Berater. Aus Sicht der Verteidigung hat es einen solchen Tatplan aber nicht gegeben. "Die dem Gericht nunmehr vorliegenden Gutachten und sonstigen Beweise belegen gerade das Gegenteil."
Zweifel am Erscheinen von Prince zur Hauptverhandlung, die im Sommer aufgrund unklarer Übermittlungsmöglichkeit der entsprechenden Ladung noch bestanden hatten, räumte dessen Verteidiger Norbert Wess auf Anfrage der APA endgültig aus. Sein Mandant werde am Donnerstag erscheinen, betonte der Rechtsanwalt, der neben dem US-Geschäftsmann auch den Erst- und Fünftangeklagten vertritt. Urteile werden indes noch nicht fallen, für 14. Dezember ist ein zweiter Prozesstag angesetzt.
(APA/Red)
