Bezugsberechtigt für die Leistung von 1.000 Euro einmal pro Jahr sind Personen ab der Pflegestufe 3, Kinder und Jugendliche ab Pflegestufe 1, sowie Menschen mit Pflegestufe 1 und 2 und einer ärztlich bestätigten Demenz.

Bezugsberechtigt für die Leistung von 1.000 Euro einmal pro Jahr sind Personen ab der Pflegestufe 3, Kinder und Jugendliche ab Pflegestufe 1, sowie Menschen mit Pflegestufe 1 und 2 und einer ärztlich bestätigten Demenz.
Der Pflege- und Betreuungsscheck ist für die Kostendeckung im Bereich der häuslichen Pflege vorgesehen. Der Antrag für das Jahr 2023 kann noch bis 31. September auf der Website des Landes () oder unter der Telefonnummer 02742 / 9005 - 909 gestellt werden.
(APA/Red)
