logo



[email protected]

Finanzausgleich: 2,4 Mrd. Euro für Länder und Gemeinden

3-10-2023, 20:09

Bei den Verhandlungen zum Finanzausgleich (FAG) haben Bund und Länder am Dienstag in Wien eine grundlegende Vereinbarung getroffen. Laut Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) und den Verhandlungsteilnehmern wird der Bund den Ländern jährlich 2,4 Mrd. Euro zusätzlich zur Verfügung stellen. Diese Finanzmittel wurden in einem kurzfristig einberufenen Pressestatement am Abend im Finanzministerium bekannt gegeben. Es wurden jedoch noch keine konkreten Details genannt.

Geeinigt hat man sich auch auf den von Brunner vorgeschlagenen "Zukunftsfonds", über den zielgebunden Mittel fließen sollen. Er umfasst 1,1 Mrd. der genannten 2,4 Mrd. Euro, sagte Finanzminister Brunner (ÖVP). Diese Mittel sollen etwa den Bereichen Kinderbetreuung, Elementarpädagogik, Wohnen und Klima/Umwelt zu Gute kommen.

Finanzausgleich: Länder und Gemeinden erhalten zusätzlich 2,4 Mrd. Euro

Brunner sah in dieser Grundsatzeinigung einen "sehr wichtigen Schritt für die weiteren Verhandlungen". Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) erklärte, mit dieser Einigung sei der Grundstein gelegt auch in Sachen Gesundheitsreform. Auch die Finanzierung der Pflege für die nächsten fünf Jahre sei damit sichergestellt.

Bundeskanzler Nehammer zeigte sich erfreut

Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) zeigte sich in einer ersten Reaktion erfreut: "Heute gab es einen Durchbruch und ein außer Streit stellen der Summen zum Finanzausgleich", erklärte er in einem schriftlichen Statement gegenüber der APA. "Es ist ein wichtiger Schritt gelungen, das geht nur gemeinsam, wenn der Willen zu einer gemeinsamen Lösung von Bund, Ländern und Gemeinden gegeben ist. Das Herzstück der heutigen Vereinbarung ist der Zukunftsfonds: Damit wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet, der die föderale Struktur stärkt und Rücksicht auf unterschiedliche Herausforderungen nimmt. Jetzt müssen die Details in den verschiedenen Bereichen fertig verhandelt werden."

Das regelt der Finanzausgleich

Mit dem Finanzausgleich wird geregelt, zu welchen Teilen die Steuern an Bund, Länder und Gemeinden verteilt werden. Wie viel Geld verteilt wird, hängt von den jährlichen Steuereinnahmen ab. Im Vorjahr lagen die gemeinschaftlichen Bundesabgaben bei rund 93,3 Milliarden. Mit dem FAG verbunden sind Regelungen zur Finanzierung so unterschiedlicher Materien wie Kinderbetreuung, Wohnbauförderung, Pflege oder Abfallwasserwirtschaft. Eigentlich wäre der zuletzt 2016 verhandelte Finanzausgleich schon vor zwei Jahren neu zu verhandeln gewesen, doch hat man sich angesichts der Corona-Pandemie zu einer Verlängerung der alten Modalitäten verständigt.

(APA/Red)

Nachrichtenquelle


© 2017-2024 wienpress.at [email protected]