Am Freitag ist ein 35-Jähriger nach einem Angriff auf seinen Schwiegervater wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Landesgericht St. Pölten verurteilte den 35-Jährigen zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten, weil er seinen Schwiegervater im Mai in Herzogenburg im Bezirk St. Pölten mit einem Messer verletzt haben soll. Der ursprüngliche Vorwurf des versuchten Mordes wurde von den Geschworenen verworfen.
Dem Vorfall dürfte ein Streit vorangegangen sein. Im Rahmen des Prozesses offenbarten sich mehrere Versionen, der Angeklagte selbst sprach von einer Art Unfallgeschehen. Entlastet wurde der 35-Jährige am Freitag durch Aussagen seiner Ehefrau. Das 63 Jahre alte Opfer gab keine Auskunft und entschlug sich.
Alarmiert worden war die Polizei am 16. Mai gegen 17.00 Uhr. In einem Wohnhaus wurde der am Oberkörper verletzte 63-Jährige vorgefunden. Die Ehefrau sowie die Tochter des Mannes leisteten Erste Hilfe. Das Duo nannte den 35-jährigen türkischen Staatsbürger zunächst als Täter. Der Beschuldigte hatte sich zwischenzeitlich entfernt, kehrte aber zurück und wurde festgenommen. Das Opfer wurde indes per Notarztwagen in das Uniklinikum St. Pölten gebracht.