Denn der Mann hatte zwar das Urteil angenommen, aber dem Staatsanwaltist die Strafezugering: Er meldete dagegen innerhalb der gesetzlichen Frist Berufung an. Das teilte er am Freitag mit.

Denn der Mann hatte zwar das Urteil angenommen, aber dem Staatsanwaltist die Strafezugering: Er meldete dagegen innerhalb der gesetzlichen Frist Berufung an. Das teilte er am Freitag mit.
Der 32-Jährige hatte im Freibad von Braunau zweimal seine NS-Tattoos zur Schau gestellt, was er auch gestand. Die Motive der Tattoos reichen u.a. von einem "Blut und Ehre"-Schriftzug über die Initialen A.H. (Adolf Hitler, Anm.), einem Sonnenrad bis hin zu einem SS-Totenkopf. Zum Prozess war der Mann, der schon in einem früheren Prozess vom Gericht die Weisung erhalten hatte, die Tattoos entfernen zu lassen, mit langärmeligem Hemd und langer Hose erschienen. Auch dieses Mal erfolgte zusätzlich zur Strafe die Weisung, vier der Tätowierungen binnen eines Jahres nach Haftentlassung zu verändern.
(APA/Red)
