Die EU-Kommission bleibt jedoch bei ihrer Position, dass Kontrollen an den Binnengrenzen nur ausnahmsweise eingesetzt werden dürften und zeitlich begrenzt sein müssten.

Die EU-Kommission bleibt jedoch bei ihrer Position, dass Kontrollen an den Binnengrenzen nur ausnahmsweise eingesetzt werden dürften und zeitlich begrenzt sein müssten.
Die EU-Kommission reagierte damit auch auf am Montag bekanntgewordene Pläne Deutschlands: Die deutsche Innenministerin Nancy Faeser hatte stationäre Grenzkontrollen an der polnischen und tschechischen Grenze zur Abwehr von illegalen Einreisen auf deutsches Staatsgebiet angekündigt. Die Sprecherin betonte, dass die EU-Kommission in engem Austausch mit jenen Mitgliedstaaten stehe, die Kontrollen nach Brüssel gemeldet hatten. Sie betonte auch, dass die slowenischen und österreichischen Behörden enger zusammenarbeiten würden, was die Kommission begrüße.
Zwischen Schengen-Mitgliedern werden die Grenzen an sich nicht kontrolliert. Es besteht aber die Möglichkeit, begründeterweise und zeitlich begrenzt, außerordentliche Kontrollen einzuführen. So kontrolliert beispielsweise Frankreich an der Grenze zu Italien wegen Terrorismusgefahr und illegaler Immigration. Österreich kontrolliert die Grenzen zu Ungarn und Slowenien mit Blick auf den Migrationsdruck auf die EU-Außengrenzen. Die Kontrollen müssen alle sechs Monate verlängert werden.
(APA/red)
