Am Dienstag verhandelte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) über das ORF-Gesetz.
Dabei stand die in der Verfassung vorgesehene Unabhängigkeit des ORF auf dem Prüfstand. Konkret beanstandete die Burgenländische Landesregierung die Zusammensetzung von ORF-Stiftungsrat und -Publikumsrat. So soll der maßgebliche Einfluss der Bundes- und Landesregierung bei der Bestellung der Mitglieder der beiden Kollegialorgane im Widerspruch zur gebotenen Unabhängigkeit stehen.
Verfassungsgerichtshof verhandelte zum ORF-Gesetz
Die Richterinnen und Richter des VfGH hatten zur Klärung der Rechtssache noch Fragen an die Vertreter des Bundeskanzleramts und der burgenländischen Landesregierung. So interessierte sie etwa, wie sich die Repräsentation der Zivilgesellschaft in einem Kollegialorgan sicherstellen lasse, ob es Mechanismen gebe, die sicherstellen, dass eine Bestellung von Stiftungsratsmitgliedern gewissen Kriterien genügt und nach welchen Kriterien entschieden wird, welcher Vorschlag einer Organisation zur Bestellung von Publikumsräten berücksichtigt wird.
Zunächst
kam Florian Philapitsch, Leiter des burgenländischen
Verfassungsdienstes, zu Wort. Er brachte vor, dass der ORF unverzichtbar
sei, er aber unter politischem Einfluss stehe. Zuletzt hätten an die
Öffentlichkeit gelangten "Sideletter" der türkis-grünen Regierung, die
etwa die ORF-Direktorenposten nach Parteien aufteilten, das
verdeutlicht.
Regelungen, welche Qualifikation der Mitglieder sicherstellen fehlen
Er brachte für die Burgenländische Landesregierung
vor, dass der überwiegende Teil der Mitglieder von Stiftungs- und
Publikumsrat von der Regierung bestellt werde und es dafür weder ein
öffentliches Auswahl- oder Besetzungsverfahren noch die Möglichkeit
gebe, Besetzungen einer unabhängigen gerichtlichen Kontrolle zu
unterziehen. Auch würden Regelungen fehlen, welche die Unabhängigkeit
und Qualifikation der Mitglieder ausreichend sicherstellen würden. Er
schlug eine Besetzung des obersten ORF-Gremiums mit Expertinnen und
Experten vor, wobei aber auf Repräsentativität Wert gelegt werden
sollte.
Zudem bemängelte er, dass im Stiftungsrat offen, anstatt
geheim abgestimmt werde und beim Publikumsrat jüngst ein Mitglied auf
Vorschlag einer Organisation bestellt wurde, die keinen gesetzlich
vorgesehenen Dreiervorschlag einbrachte, während eine andere
Organisation für den Vertretungsbereich dies sehr wohl tat. "Wir halten
die gegenwärtige gesetzliche Ausgestaltung von Stiftungs- und
Publikumsrat für verfassungswidrig", schloss Philapitsch seine
Ausführungen.
Traimer konterte Bedenken mit Zusammensetzung der ORF-Gremien
Matthias Traimer vom Verfassungsdienst des
Bundeskanzleramts konterte die Bedenken etwa damit, dass die
Zusammensetzung der ORF-Gremien ein hohes Maß an Pluralität aufweise.
"Das System ist jedenfalls verfassungsrechtlich zulässig." Das
ORF-Gesetz schütze speziell durch die verankerte Weisungsfreiheit die
Unabhängigkeit der einzelnen Mitglieder. Auch existiere eine klare
Trennung von ORF-Gremien und den redaktionellen Tätigkeiten von
Journalisten, deren Unabhängigkeit sichergestellt sei. Einer externen
unabhängigen Regulierungsbehörde kommen Kompetenzen zur Wahrung der
Unabhängigkeit zu, führte Traimer zudem aus.
Michael Kogler vom
Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts meinte, demokratisch
legitimierte Organe wären in besonderer Weise berufen, an der Bestellung
von Gremienmitgliedern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
mitzuwirken. Das Bestellungsrecht der Länder sei Ausdruck des
föderalistischen Elements. Aber die Landesregierungen würden keine
geschlossene Gruppe darstellen und verfolgten auch keine gemeinsamen
Interessen, sah Kogler keine Gefahr für die Pluralität gegeben. Bei der
Bestellung von Publikumsräten durch das Bundeskanzleramt komme es nicht
darauf an, ob eine Einrichtung am Repräsentativsten sei. Das sei nämlich
schwer festzustellen.
Warum die Tätigkeit im Stiftungsrat ein Ehrenamt sei
Die Verfassungsrichter interessierte zudem,
warum die Tätigkeit im Stiftungsrat ein Ehrenamt sei. Kogler erklärte
dies damit, dass somit ausgeschlossen sei, dass Stiftungsräte die
Tätigkeit womöglich aus finanziellen Überlegungen ausüben. Auch zu den
parteipolitischen "Freundeskreisen" im Stiftungsrat zeigten sich die
Richter interessiert. Kogler verneinte, dass es gesetzlich vorgesehen
sei, dass "Freundeskreise" existieren. Es erleichtere aber die
Beschlussfassung im Gremium. Philapitsch meinte, dass allein die
Existenz dieser "Freundeskreise" zeige, dass der parteipolitische
Einfluss auf den ORF viel zu groß sei.
Die an die öffentliche
Verhandlung anschließende Beratung der Verfassungsrichterinnen und
-richter ist nicht öffentlich. Wann diese über den Fall entscheiden bzw.
wann das Erkenntnis veröffentlicht wird, ist offen.
ORF-Stiftungsrat ist das oberste Aufsichtsgremium des ORF
Der
ORF-Stiftungsrat ist das oberste Aufsichtsgremium des ORF und hat 35
weisungsfreie, ehrenamtliche Mitglieder. Die Mitglieder des Gremiums
werden von Regierung (9), Parlamentsparteien (6), Bundesländern (9),
ORF-Publikumsrat (6) und Zentralbetriebsrat (5) beschickt und sind -
abgesehen von wenigen Ausnahmen - in parteipolitischen "Freundeskreisen"
organisiert. Seit längerem verfügt die ÖVP mit von ihr entsendeten und
türkis-nahen Räten über eine Mehrheit. Aufgabe der Stiftungsräte ist
unter anderem, alle fünf Jahre den ORF-Generaldirektor und kurze Zeit
später auf dessen Vorschlag höchstens vier Direktoren und neun
Landesdirektoren zu bestellen.
Im Falle des Publikumsrats bestimmt
das Bundeskanzleramt 17 Personen aus 14 Vertretungsbereichen auf Basis
von Vorschlägen repräsentativer Einrichtungen. Insgesamt sind 30
Personen in dem Gremium vertreten. Die weiteren 13 Mitglieder werden
direkt bestellt - etwa von diversen Kammern oder auch der
römisch-katholischen Kirche. Der Publikumsrat erstattet etwa
Empfehlungen für die ORF-Programmgestaltung und entsendet sechs
Mitglieder in den ORF-Stiftungsrat.
Aufregung um Absprachen der türkis-blauen Regierung
Für Aufregung sorgten in den
vergangenen Jahren publik gewordene Absprachen aus der Zeit der
türkis-blauen, aber auch der gegenwärtigen türkis-grünen Regierung.
Darin wurden ORF-Direktorenposten nach Parteien aufgeteilt. Auch das
Vorschlagsrecht für den Vorsitz des ORF-Stiftungsrats wurde ausgedealt.
Zudem drangen Chats von Stiftungsräten mit Politikern an die
Öffentlichkeit, die etwa Personalia zum Inhalt hatten.
Die Verhandlung war am späten Vormittag noch im Gange.