In einer Antwort auf eine anstehende Staatshaftungsklage führen der Bund sowie die Länder Nieder- und Oberösterreich den "Verfassungsgerichtshof wie auch die EU-Kommission hinters Licht".
Das erklärte Johannes Wesemann von der NGO AllRise am Montag gegenüber der APA. Mit der Klage will die Organisation die Republik und die Bundesländer für Schäden durch ungebremsten, exorbitanten Bodenverbrauch haftbar machen und zur Umsetzung rechtlich bindender EU-Richtlinien bringen.
Bund und Länder führen Gericht bei Bodenverbrauch hinters Licht
"In den parallel laufenden Vertragsverletzungsverfahren der EU gegenüber Österreich gesteht die Republik die Fehler ein, die in der Klagebehandlung gegenüber dem Verfassungsgerichtshof grundlegend bestritten werden", sagte AllRise-Mitgründer und Anwalt Wolfram Proksch: Die Republik erörtere dort ebenfalls, wie sehr sie "die EU verstehe, wie wichtig die Richtlinien und ihre Umsetzung sind, und wie sehr man sich bemühe". Als Mitgliedsstaat der EU habe Österreich die Verpflichtung, deren Richtlinien "ordnungsgemäß und zeitgemäß umsetzen", erklärte seine Kollegin Theresa Stachowitz. Dies führe zu einer juristischen Haftung.
Ökologe: Flächenverbrauch werden derzeit in keiner Weise eingebremst
In der Replik (Gegenschrift) an den
Verfassungsgerichtshof (VfGH) bestreite die Republik jedoch, dass die
Richtlinien nicht ordnungsgemäß und zeitgemäß umgesetzt werden, und wenn
dem so wäre, sei dies kein Grund für Schäden. Dies sieht der Ökologe
Franz Essl von der Universität Wien
anders: "Mit den derzeitigen Maßnahmen wird der Flächenverbrauch in
keiner Weise gebührend eingebremst, um Klimaziele- und Verpflichtungen
sowie Biodiversitätsziele und -Verpflichtungen einzuhalten", sagte er.
Die steigende Bodenversiegelung lasse die Grundwasserspiegel sinken und
verstärke Probleme in Trockenperioden. Andererseits gäbe es flussabwärts
von versiegelten Flächen höheres Hochwasserrisiko bei
Starkregenereignissen. "Insbesondere in Ballungszentren führen verbaute
Flächen auch zu einem heißeren und trockeneren Lokalklima", sagte er:
"Der Hitzeinseleffekt kann dabei kurzfristig mehrere Grad betragen". Das
führe zu erhöhten Gesundheits- und Sterberisiken bei den Menschen, die
dort wohnen und arbeiten.
Land OÖ: Klimawandel betreffen nur die Menschheit generell
Das Land Oberösterreich habe in seiner
Replik sogar behauptet, dass "der Klimawandel nur die Menschheit
generell betrifft, aber keine individuelle Betroffenheit bestünde", so
Proksch. Ebenfalls wurde von Seiten des Bundeslandes gegenüber dem VfGH
bestritten, dass die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU nicht
ordnungsgemäß umgesetzt wurde, sagte Stachowitz: Gegenüber der EU gab es
jedoch zu, dass es den Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. "Dies
ist ein bemerkenswerter Widerspruch", sagte Proksch.
"In Österreich fehlt aber einfach der politische Wille"
Er glaube,
dass "viele Legisten (Verfasser von Gesetzestexten, Anm.) in den
zuständigen Ministerien kompetent wären, die hinreichend klaren EU
Gesetze umzusetzen", so der Jurist: "In Österreich fehlt aber einfach
der politische Wille". Offensichtlich sei auch "die Politisierung der
Verwaltung so weit fortgeschritten, dass sich niemand mehr traut, sie so
umzusetzen, wie die Verfassung es vorschreibt", meint er.
Proksch: "Wenn es die Politik nicht tut, dann müssen Gerichte handeln"
"Wenn
es die Politik nicht tut, dann müssen die Gerichte handeln", erklärte
Proksch: "Wir glauben dass wir hier so gut wie noch nie in der
Vergangenheit nachweisen können, dass Nicht-Umsetzen der EU Richtlinien
zu Schaden geführt hat". Laut Wesemann wurde am vergangenen Dienstag
(19. September) von Seiten der NGO eine Gegenschrift zur Replik der
beklagten Parteien (die Republik Österreich sowie die Länder Nieder- und
Oberösterreich) an den Verfassungsgerichtshof geschickt.
Kritik an Bund und Ländern von Michael Bernhard (NEOS)
Kritik
an Bund und Ländern kam auch vom Michael Bernhard, dem Klima- und
Umweltsprecher der NEOS. Er erklärte: "Bundesländer, die über die
vereinbarten Ziele versiegeln, sollen weniger Geld vom Bund kommen".
Dafür müsse die Bodenversiegelung in die Finanzausgleichsverhandlungen
aufgenommen werden. Um den Bodenverbrauch in den Griff zu bekommen,
brauche es offenbar Sanktionen, nicht weitere Arbeitskreise.
Täglich mehr als elf Hektar Boden in Österreich verbraucht
Aktuell
werden in Österreich täglich mehr als elf Hektar Boden verbraucht. Im
türkis-grünen Regierungsprogramm ist von einem Zielpfad zur Reduktion
des Flächenverbrauchs auf 2,5 Hektar am Tag die Rede, aber gesetzliche
Vorgaben fehlen. Allein Niederösterreich verbraucht 2,5 Hektar Boden pro
Tag, Oberösterreich 2,2 Hektar täglich. Das wären eigentlich die
Vorgaben für ganz Österreich.
AllRise brachte Anfang Mai eine Staatshaftungsklage ein
Anfang Mai brachte AllRise eine
Staatshaftungsklage ein, um den viel zu hohen Bodenverbrauch in
Österreich einzudämmen. Maßnahmen, den eigens gesetzten Zielwert endlich
zu erreichen und damit auch notwendige Schritte im Kampf gegen den
Klimawandel zu setzen, seien ausständig, argumentiert die NGO. Erst
kürzlich ist der Beschluss einer Bodenschutzstrategie mit verbindlichen
Maßnahmen erneut gescheitert.
Verfassungsgerichtshof hat sich der Klage Mitte Juni angenommen
Mitte Juni hat der
Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Klage angenommen. Die Beklagten
bestreiten jedoch die Zuständigkeit des VfGH, wie aus deren
Gegenschriften hervorgeht. Die Republik und die beiden Länder behaupten,
dass ein allfälliger Schaden - den sie abstreiten - nicht durch den
jeweiligen Gesetzgeber, sondern allenfalls durch Behörden verursacht
worden sei. Wenn überhaupt, wäre er vor Zivilgerichten geltend zu
machen. Zudem seien die Ansprüche verjährt, weil schon bei Ablauf der
Umsetzungsfrist der in der Klage genannten EU-Richtlinien klar gewesen
sei, dass diese Richtlinien nicht umgesetzt wurden.