Für die Maßnahmen, mit denen der Schutz von Schülern vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt verbessert werden soll, sind weiterhin keine zusätzlichen Mittel vorgesehen.
In den Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf von Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) hatten die Kinder- und Jugendanwaltschaften und andere Interessensvertretungen betont, dass ein effektiver Kinderschutz nur mit zusätzlichen Ressourcen für die Schulen möglich sei.
In der Novelle vorgesehen sind u.a. ein Verhaltenskodex "für alle am Schulleben beteiligten Personen", eine Risikoanalyse und ein Kinderschutzteam für jede Schule sowie Regelungen zur Vorgangsweise bei möglichen Gefährdungen bis hin zu Betretungsverboten. Zusätzliche Ressourcen soll es dafür aber keine geben, wie es in der "wirkungsorientierten Folgenabschätzung" zur Gesetzesnovelle heißt, die am Mittwoch den Ministerrat passiert hat. Die Änderungen hätten zwar Folgewirkungen für die Lehrerfort- und Weiterbildung an den Pädagogischen Hochschulen, die Zusatzkosten sollen aber über Umschichtungen gedeckt werden, heißt es dort. Abgesehen davon erwartet sich das Ministerium weiterhin keine finanziellen Auswirkungen.
Dabei
hatten in den Stellungnahmen zahlreiche NGOs - von der Kinder- und
Jugendanwaltschaft über das Rote Kreuz bis zu den Kinderfreunden - davor
gewarnt, dass die geplanten
Maßnahmen ohne entsprechendes Budget nicht ausreichend wirken könnten.
"Unter den gegebenen Umständen können wir uns also nicht darauf
verlassen, dass das ohnehin überlastete System Schule dem Thema
Kinderschutz flächendeckend und verbindlich die nötige Aufmerksamkeit
geben wird (oder kann)", lautete etwa die Einschätzung von
SOS-Kinderdorf-Geschäftsführer Christian Moser. Die
Interessenvertretungen rechnen mit "nicht unbeträchtliche Kosten" für
Schulungen oder externe Unterstützung. Dazu brauche es ein Budget für
externe Mitarbeiter der Kinderschutzteams, um Interessenskonflikte zu
vermeiden, für jene Lehrerinnen und Lehrer, die in den Kinderschutzteams
mitarbeiten sollen, und für Maßnahmen wie verpflichtende Fortbildungen
oder Workshops zur Sensibilisierung von Schulpersonal, Schülern und
Eltern zu jeglichen Formen von Gewalt.
Auf einen anderen Kritikpunkt will das Ministerium indes offensichtlich eingehen. So hatten Pflichtschullehrer- und BMHS-Gewerkschafter in ihren Stellungnahmen moniert, dass jeder Standort verpflichtend in einem partnerschaftlichen Prozess ein Kinderschutzkonzept erarbeiten soll. Das ist zwar im Gesetzesentwurf nach wie vor vorgesehen. Allerdings hat Bildungsminister Polaschek zuletzt inhaltliche Vorgaben seines Ressorts angekündigt. "Das werden vorgefertigte Texte sein, wo die Schulen nur mehr schulspezifische Dinge hineinschreiben müssen."