Weiterhin drängen die Grünen auf eine Steuerbefreiung bei Langzeitverhütungsmitteln.
Von der Beantwortung ihrer parlamentarischen Anfrage, in der Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) den Status quo erläuterte, zeigte sich Grünen-Frauensprecherin Meri Disoski enttäuscht. In einem Statement gegenüber der APA warf sie dem Ministerium vor, sich "hinter einer Paragrafenflut" zu verstecken, obwohl es eine Steuerbefreiung für Langzeitverhütungsmittel anordnen könne.
Grüne fordern Steuerbefreiung für Verhütungsartikel
Österreichs Verhütungspolitik zähle zu den "schlechtesten und rückständigsten in ganz Europa", steht für die grüne Frauensprecherin fest. Denn "in den allermeisten west- und nordeuropäischen Ländern sind Verhütungsmittel bereits seit Jahren kostenlos, in Österreich hingegen ist sichere Verhütung eine Frage des Geldes." Werde das Geld knapp, würden Frauen auf günstigere und weniger sichere Mittel ausweichen oder gar nicht mehr verhüten. Disoski fordert deshalb auch kostenlose Verhütungsmittel, dafür gebe es derzeit aber keine Mehrheit im Parlament.
Viagra: Vergünstigter Steuersatz für potenzsteigernde Mitteln
Die Frauensprecherin hatte bereits im Sommer
kritisiert, dass für potenzsteigernde Mittel wie Viagra der vergünstigte
Steuersatz von zehn Prozent gilt, die Kosten gegebenenfalls sogar
steuerlich absetzbar seien, gleichzeitig Verhütungsmittel oder
Schwangerschaftsabbrüche nicht steuerlich abgesetzt werden können.
Verhütungsmittel wie die Spirale unterlägen außerdem dem Steuersatz für
Medizinprodukte und werden mit 20 Prozent Umsatzsteuer besteuert. Sie
könne nicht nachvollziehen, warum diese nicht als Arzneimittel
eingestuft und dementsprechend mit zehn Prozent besteuert werden,
präferieren würde Disoski überhaupt eine Befreiung von der Umsatzsteuer.
Auch verstehe sie nicht, warum die künstliche Befruchtung steuerlich
absetzbar sei, der Schwangerschaftsabbruch aber nicht.
Finanzministerium könne die Steuerbefreiung per Erlass anordnen
Das
Finanzministerium könne die Steuerbefreiung auf
Langzeitverhütungsmittel, die es bereits von 2006 bis 2014 gegeben habe,
per Erlass anordnen, forderte Disoski. Mit Bezug auf die
Anfragebeantwortung warf sie diesem vor, sich "hinter einer
Paragrafenflut und einer EU-Judikatur, die die Ärztekammer schon 2015
als hinfällig eingeordnet hat", zu verstecken.
Besteuerung von Verhütungsmitteln und Schwangerschaftsabbrüchen
So verwies der
Finanzminister etwa in der Frage, wie sein Ministerium die Besteuerung
von Langzeitverhütungsmitteln und Schwangerschaftsabbrüchen
rechtfertigt, auf "unionsrechtlich zwingende Vorgaben" und Judikatur des
Europäischen Gerichtshofes. Umsätze aus Heilbehandlungen seien von der
Umsatzsteuer befreit. Als solche seien "Tätigkeiten zu verstehen, die
zum Zweck der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung, soweit möglich, der
Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen bei Menschen, sowie
zum Schutz einschließlich der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung
der menschlichen Gesundheit erbracht werden." Die Beurteilung, ob die
Voraussetzungen für die Anwendung der Steuerbefreiung vorliegen, obliege
dem behandelnden Arzt, das gelte auch für Schwangerschaftsabbrüche.
Auch diese seien steuerbefreit, wenn ein therapeutisches Ziel im
Vordergrund stehe.
WHO definiere Gesundheit nicht nur als Fehlen von Krankheit
Steuerlich geltend gemacht werden können
Kosten, die wegen einer Krankheit entstanden sind, führten die Grünen in
ihrer Anfrage aus. Nicht aber solche für Verhütungsmittel oder der
Abtreibungspille Mifegyne, obwohl etwa die Weltgesundheitsorganisation
(WHO) Gesundheit als einen Zustand des vollständigen körperlichen,
geistigen und sozialen Wohlbefindens definiere, nicht nur als Fehlen von
Krankheit oder Gebrechen. Für die Anerkennung von Krankheitskosten als
außergewöhnliche Belastung, die steuerlich geltend gemacht werden könne,
müsse aber nachweislich eine Krankheit vorliegen, heißt es in der
Anfragebeantwortung. Aufwendungen für die Verhütung seien daher nicht
abzugsfähig. Auch Kosten für Vorbeugung von Krankheiten oder Erhaltung
der Gesundheit können unter diesem Aspekt nicht steuerlich beansprucht
werden.
Kosten zu künstlicher Befruchtung seien außergewöhnliche Belastung
Die Kosten einer künstlichen Befruchtung seien aufgrund
höchstgerichtlicher Judikatur wiederum als außergewöhnliche Belastung
abzugsfähig, verwies Brunner auf die "nicht freiwillige Herbeiführung
der Fortpflanzungsunfähigkeit verbunden mit dem öffentlichen Interesse
der Gesellschaft an Kindern".
Disoski will weitere Gespräche mit Ministerium führen
Disoski will weitere Gespräche mit
dem Ministerium führen. Ziel sind für sie kostenlose Verhütungsmittel:
"Dass sichere Verhütung in Österreich im Jahr 2023 insbesondere für
Jugendliche und für Menschen mit geringem Einkommen eine Frage des
Geldes ist, dürfen wir nicht achselzuckend zur Kenntnis nehmen."
Bestätigung erhofft sie sich durch die Ergebnisse einer Studie über
Gratisverhütung im Gesundheitsministerium, die heuer erwartet werden.
Diese nehme Länder unter die Lupe, in denen es Modelle für kostenfreie
Verhütung gibt. "Daraus lässt sich ableiten, wie Gratisverhütung auch in
Österreich implementiert werden kann", so die Frauensprecherin.