Der Prozess zum Fall eines Toten nach einer Rauferei in Schattendorf (Bezirk Mattersburg) im Dezember 2022 gegen zwei Jugendliche wegen versuchter schwerer Körperverletzung, ist am Mittwoch vertagt worden.
Ein 42-Jähriger war nach der Prügelei in der Nacht auf den 18. Dezember gestorben, wie die Obduktion später ergeben hatte, an einer Hirnblutung, nicht jedoch durch die Schläge der jungen Männer. Im November wird mit dem gerichtsmedizinischen Gutachten fortgesetzt.
Toter nach Rauferei in Schattendorf: Prozess vertagt
Der
Erstangeklagte, ein 19-jähriger Syrer mit Wohnsitz im Bezirk
Neunkirchen in Niederösterreich, bekannte sich von Beginn an schuldig.
Es habe eine Auseinandersetzung zwischen einigen Jugendlichen und dem
später Verstorbenen gegeben, weil dieser bei der Feier in einer Disco in
Schattendorf mit 2,46 Promille Alkohol im Blut junge Frauen belästigt
haben soll. Im Zuge dessen habe der Familienvater ihm eine Ohrfeige
gegeben und er habe mit der halb geschlossenen Faust zurückgeschlagen,
erzählte der junge Mann. Der 42-Jährige ist daraufhin laut Anklage
gestürzt, regungslos liegen geblieben und später im Spital an einem
geplatzten Aneurysma gestorben, das jedoch nicht mit Sicherheit auf die
Schläge zurückgeführt werden kann.
17-Jähriger bestritt Beteiligung an Rauferei
Der 17-jährige Zweitangeklagte
bestritt auch am zweiten Tag der Verhandlung, an der Rauferei beteiligt
gewesen zu sein, obwohl ihn mehrere Zeugen, auch Freunde, belasteten. Er
soll hinter dem Opfer gestanden sein und ihm nahezu zeitgleich auf den
Hinterkopf geschlagen haben. Durch den Hieb des Erstangeklagten und
durch die Alkoholisierung sei der 42-Jährige aber nach vorne getaumelt,
wodurch ihn der Jugendliche nicht mehr wirklich getroffen, sondern nur
gestreift habe.
Zeugen zählten Geschehnisse teilweise sehr unterschiedlich
Die Zeugen, die an den beiden Prozesstagen befragt
wurden, erzählten die Geschehnisse teilweise sehr unterschiedlich -
wohl aufgrund der Alkoholisierung und weil einige Hörensagen mit eigenen
Wahrnehmungen vermischt hätten, meinte Richterin Birgit Falb. "Wir
haben 30 verschiedene Versionen gehört", sagte sie. Auch die Ermittler
bestätigten das vor Gericht. Eine mögliche Erklärung dafür sei, dass in
der Menschenmenge manche nur die Geschehnisse vor dem Opfer und andere
jene hinter ihm gesehen haben, erläuterte ein Beamter. Ob der
17-Jährige, wie von einigen angegeben, tatsächlich einen Schlagring
verwendet hat, lasse sich nicht objektiv beweisen.
19-Jährige gab zu, zweimal zugeschlagen zu haben
Der 19-Jährige
gab auch zu, nach dem Vorfall einen Freund des Opfers, der ihn
festhalten wollte, zweimal geschlagen zu haben. Dieser erlitt dabei
einen Nasenbeinbruch sowie zwei Brüche im Bereich der rechten
Augenhöhle. Der Syrer saß danach wie der 17-jährige Burgenländer
zunächst wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge in
Untersuchungshaft. Die Obduktion ergab später aber, dass der 42-Jährige
ein Aneurysma gehabt hat, das bei dem Vorfall geplatzt ist, wobei nicht
klar ist, ob die Schläge dafür ursächlich waren. Ein Privatgutachten,
das Anwalt Johannes Zink für die Frau und die Kinder des Verstorbenen
vorbrachte, soll hingegen zeigen, dass die Blutung sehr wohl auf die
Rauferei zurückzuführen sei.
Das gerichtsmedizinische Gutachten
konnte laut Falb am Mittwoch nicht vorgetragen werden, weil eine
Sachverständige für den Prozess entschuldigt war. Es soll nun beim
nächsten Termin am 9. November behandelt werden.