Am Mittwoch haben sich Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) und die Flüchtlingsreferenten der Bundesländer in Kärnten auf einen Beschluss zum Thema Asyl geeinigt.
Dabei einigte man sich auf eine Valorisierung der Kostenhöchstsätze für die Flüchtlingsbetreuung geeinigt. Außerdem wollen die Flüchtlingsreferenten Asylwerber zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten, so der einstimmige Beschluss. Dazu soll das Innenministerium ein Modell erarbeiten. Die nächste Flüchtlingsreferenten-Konferenz ist für Dezember in Wien geplant.
Asylwerber sollen zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden
Für die Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen werden derzeit Tagsätze von 95 Euro bezahlt. Dies soll auf 112 bzw. 130 Euro in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (unter anderem mit einem besseren Betreuungsschlüssel) angehoben werden, teilte die burgenländische Flüchtlingsreferentin Daniela Winkler (SPÖ) bei einer Pressekonferenz mit Karner mit. Für "Menschen mit Sonderbetreuungsbedarf", also Asylwerber mit Behinderungen, Kranke oder Pflegebedürftige soll der monatliche Kostenersatz von 2.480 Euro auf 3.360 Euro angehoben werden.
Länder wollen sich Wiener Modell anschauen
Das kürzlich vorgestellte neue Wiener
Modell, das sich an Realkosten orientiert, wollen sich die Länder in
den kommenden Monaten anschauen, so Winkler. Bei der nächsten
Flüchtlingsreferentenkonferenz soll eine mögliche Ausweitung auf weitere
Bundesländer Thema sein. Karner: "Ziel ist, dass sich auch andere
Bundesländer diesem Modell anschließen." Allerdings habe man es mit
einer komplexen Materie zu tun, die Situation sei in Wien und den anderen Bundesländern nicht die gleiche.
Gemeinnützige Arbeit für Asylwerber
Zum
Thema verpflichtende, gemeinnützige Arbeit für Asylwerber gab es
bereits mehrere Vorstöße und Vorschläge. Geeinigt haben sich die
Bundesländer nun darauf, dass das Innenministerium ein Modell erarbeiten
soll, das die derzeitige Regelung - sie sieht Mitarbeit im Quartier
oder im Auftrag von Ländern und Kommunen vor - auf gemeinnützige
Organisationen ausdehnt. Wie mit der Aufwandsentschädigung bzw. deren
bisher geltenden Höchstgrenze von 110 Euro monatlich umgegangen wird,
ist noch offen. Oberösterreichs Flüchtlingsreferent Wolfgang
Hattmannsdorfer (ÖVP) betonte jedenfalls: "Die Menschen haben auch eine
Verpflichtung dem Land gegenüber, das sie aufnimmt." So würde die
Akzeptanz in den Gemeinden mit Quartieren verbessert und ein Beitrag zur
Integration geleistet.
Perspektive für Verbleib am Arbeitsmarkt für Ukraine-Flüchtlinge
Hattmannsdorfer plädierte außerdem dafür,
den Ukraine-Vertriebenen eine Perspektive für den Verbleib am
Arbeitsmarkt über die Zeit der Vertriebenen-Verordnung hinaus zu geben.
Darüber brauche es rasch Klarheit, drängte er. In Oberösterreich würden
nur mehr die Hälfte der Ukraine-Vertriebenen Leistungen aus der
Grundversorgung beziehen. Einig sind sich die Bundesländervertreter
jedenfalls, dass der Vertriebenen-Status, der im März auslaufen würde,
um ein Jahr verlängert werden soll. Dafür sind entsprechende Beschlüsse
auf EU-Ebene nötig.